Kirchenverträge in den neuen Bundesländern

Westliche Privilegien und Vorbilder werden übernommen

Aus: MIZ 2/94

In den neuen Bundesländern hat nach Sachsen-Anhalt nun Mecklenburg-Vorpommern die Privilegierung der Kirchen auch auf der Landesebene zementiert; Thüringen und Brandenburg sind zwischenzeitlich gefolgt. In einem Vertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche, der am 20. Januar 1994 unterzeichnet wurde, wird in 28 Artikeln das Verhältnis von Staat und Kirche geregelt, wobei die westlichen Vorbilder unverkennbar sind. Die Tatsache, daß die deutliche Mehrheit der Bevölkerung konfessionslos ist, hat ebensowenig Berücksichtigung gefunden wie die sich mehrenden abweichenden Meinungen zum real existierenden Staatskirchenrecht. Nach Artikel 14 des mecklenburg-vorpommerschen Vertrags zahlt das Land den Kirchen anstelle früher gewährter Dotationen einen Gesamtzuschuß von jährlich zunächst 13 Millionen DM und zwar für "Kirchenleitungen, Pfarrerbesoldungen und Pfarrerversorgung". Dazu kommt nach Art. 15 ein einmaliger Ablösebetrag von weiteren 13 Millionen DM.

Bundesregierung weiß von nichts

In den neuen Bundesländern:

Kirchenmitglieder eine Minderheit - nur die Bundesregierung weiß von nichts!

Aus: MIZ 2/93

Der folgende auszugsweise Abdruck der Bundestags-Drucksache 12/4020 zeigt, wie weit die Bundesregierung auch geistig noch von der Trennung von Staat und Kirche entfernt ist. Die Zahl der Kirchenmitglieder ist aus den statistischen Jahrbüchern der ehemaligen DDR und den Kirchenstatistiken zu ersehen.

Staat und Kirche im vereinigten Deutschland

Aus: MIZ 1/90

In der seit einiger Zeit intensiv geführten Diskussion über die Verfassung des zu vereinigenden Deutschland ist die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche ausgespart worden. Auch die Ausführungen der Bundesverfassungsrichter Prof. Böckenförde und Prof. Grimm (Spiegel 10/1990) enthalten darüber kein Wort. Kürzlich hat aber Prof. A. von Campenhausen, als EKD-Kirchenexperte und als versierter Staatskirchenrechtler seit mehr als zwei Jahrzehnten anerkannt, im "Rheinischen Merkur - Christ und Welt" vom 9. März 1990 eine Verbesserung der Rechtslage für die Kirche in der DDR gefordert, diese jedoch mehr als zwiespältig begründet.

Freidenker in der DDR im Wandel

Auf der Suche nach einem neuen Selbstverständnis - Freidenker in der DDR im Wandel

Bericht vom Verbandstag in Dresden, 23./24. Juni 1990

Aus: MIZ 2/90

56 Jahre lang war die Tradition der Freidenker in der DDR verschüttet. 1933 verboten die Nationalsozialisten die Freidenker, 1946 erteilte Wilhelm Pieck ersten Initiativen zur Neukonstituierung eine brüske Abfuhr. Die SED duldete keine Konkurrenz in Weltanschauungsfragen. Um so überraschender war es, als Anfang 1989 mit großem propagandistischen Aufwand in den DDR-Medien die Gründung des Verbandes der Freidenker (VdF) betrieben wurde. Was einige damals gleich vermuteten, bestätigte sich im Frühjahr dieses Jahres. In Rostock fand sich ein Befehl des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vom Dezember 1988. Demnach saßen die Initiatoren der Freidenker-Bewegung im Politbüro der SED.