Atheistenverband: Ethikunterricht verhindert Gleichberechtigung

Pressemitteilung vom 17. April 2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.04.2014. Das Gericht verneinte eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule. Die Klägerin behauptete, die Nichterteilung des Faches Ethik bedeute eine Benachteiligung der Konfessionslosen. "Konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden durch die Nichterteilung eines Ethik-Unterrichtes keineswegs benachteiligt. Am freiwilligen Religionsunterricht Teilnehmende erhalten gute Noten für das Nachbeten von Glaubensinhalten. Dieser augenscheinliche Vorteil ist durch einen Ersatzunterricht 'Ethik' nicht auszugleichen, da diesem Fakten – und keine Glaubenssätze – zugrunde liegen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA. "Der Ethikunterricht als Zwangsersatzfach erschwert für Lernende die Entscheidung, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen, oder eben nicht. Ebenfalls wertet er den Religionsunterricht auf, der einzig den Sinn hat, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Die Installation des Ersatzfaches vermittelt den Eindruck, Konfessionslose müssten einen Makel kompensieren."

Nach Ansicht des IBKA sei die Schule der Ort in der Gesellschaft, an dem Kinder und Jugendliche gemeinsam und unter Anleitung vielseitige Information vermittelt bekommen, um ihre Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben zu entwickeln. Dazu gehöre auch unvoreingenommene und sachliche Information über Religionen und Weltanschauung. Der Staat dürfe allerdings keiner bestimmten Religion den Vorzug geben oder gar vermitteln, dass ein Mensch ohne Religion unvollkommen sei.

Ponitka weiter: "Der IBKA fordert die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche im gesamten Schulwesen. Werte des modernen und demokratischen Zusammenlebens auf Basis der Menschenrechte und anderer geltender Gesetze können in der Grundschule vom gesamten Lehrkörper vermittelt werden, auch in einem für alle Schülerinnen und Schüler verbindlichen Sachkundeunterricht. Da das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates steht, kann der Religionsunterricht als freiwilliges Fach – aber in Finanzierung durch die Religionsgemeinschaften – bestehen bleiben. Doch der Status des ordentlichen Lehrfaches muss ihm von der Politik endlich aberkannt werden." Solange allerdings der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach gelte, müssten aus einer emanzipatorischen Sichtweise heraus auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das unbestrittene Recht haben, ihre Glaubenssätze in der staatlichen Schule unterrichten zu dürfen.

Hintergrund

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16. April 2014 Gegenstand des Religionsunterrichts ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Februar 1987 (1 BvR 47/84) "...der Bekenntnisinhalt, nämlich die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe." Politischer Leitfaden des IBKA - Jugend und Bildung

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner

Rainer Ponitka
E-Mail: rainer.ponitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Druckfähiges Portrait
Web: www.ibka.org/ag-schule