Konfessionslosenverband begrüßt Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden

Pressemitteilung vom 17.04.2001

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) begrüßt den Gewinn an Selbstbestimmung, den schwerstkranke Menschen in den Niederlanden von dem jüngst verabschiedeten "Gesetz über die Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" erwarten können.

Die kirchliche Kritik an der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weist der IBKA zurück. Wenn das neue Gesetz im Widerspruch zu den religiösen Grundsätzen der Kirchen steht - z.B. zu der Ansicht, dass das biblische Gebot "Du sollst nicht töten!" als Verbot der aktiven Sterbehilfe auszulegen sei - gibt dies den Kirchen nach Auffassung des IBKA kein Recht zu verlangen, dass ihre religiösen Vorstellungen mit Hilfe staatlicher Gesetze anderen Menschen aufgezwungen werden. "Staatliche Gesetzgebung", so der Erste Vorsitzende des IBKA, René Hartmann, "ist den Menschenrechten und der Freiheit der Bürger verpflichtet, nicht aber den religiösen Vorstellungen bestimmter Religionsgemeinschaften. Mit Formulierungen wie 'Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens' versuchen die Kirchen den Eindruck zu erwecken, es ginge ihnen um die Abwehr von Fremdbestimmung über Leben und Tod. Tatsächlich geht es ihnen um die Verhinderung von Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Tod."

Zwischen der von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin erhobenen Forderung nach einer Verbesserung der Schmerztherapie in Deutschland und der Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe sieht der IBKA keinen Gegensatz. Um schwerkranken Menschen zufriedenstellende Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu verschaffen, fordert der IBKA beides: Verbesserungen im Bereich der Schmerztherapie - aber auch, wie in den Niederlanden, ein Gesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die aktive Sterbehilfe erlaubt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung könnte die gesetzliche Festschreibung von Patientenverfügungen sein, wie sie von den Bürgerrechtsorganisationen zur Regelung der passiven und indirekten Sterbehilfe in Deutschland empfohlen werden.

Über den IBKA

Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Religion sowie die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.