Die Austrittsverhinderungsgebühr

Es ist eigentlich schon absurd genug, wenn ein städtisches Amt eine Gebühr dafür verlangt, dass man bei ihm seinen Austritt aus der katholischen oder evangelischen Religionsgemeinschaft erklären muss.

Zum einen können die wenigsten zum Zeitpunkt des Beitritts (im zarten Säuglingsalter) überhaupt darüber entscheiden, ob sie Mitglied dieser Kirche sein wollen, zum anderen muss auch keine Eintrittsgebühr entrichtet werden.

Noch viel schlimmer ist aber, dass die Stadt Freiburg für diesen Verwaltungsakt 35,- Euro verlangt! Hier drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass über die Höhe der Gebühr den Austrittswilligen ihr Vorhaben verleidet werden soll! Bei allen möglichen städtischen Gebühren wird über sozial gestaffelte Tarife nachgedacht, hier merkwürdigerweise nicht.