Religionseintrag auf der Lohnsteuerkarte für rechtmäßig erklärt

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Beschwerde gegen die Eintragung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte gescheitert. Der Eintrag dient ausschließlich dem Einzug der Kirchensteuer – der Sicherstellung der Kirchenfinanzierung wird somit Vorrang eingeräumt gegenüber dem Recht, seine Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen. (23.02.2011)

Mehr zum Thema: