2000 - Meldungen 2883-2914

Europa

Deutschland

  • (2883) München. Die Bibel - das weltweit meistgelesene Buch – soll nach dem Willen zweier Rechtsanwälte aus Bayern auf den Index jugendgefährdender Schriften. Im Auftrag einiger Eltern minderjähriger Kinder hätten sie einen entsprechenden Antrag bei Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) eingereicht, teilten die Anwälte Christian Sailer und Gert-Joachim Hetzel aus Marktheidenfeld mit. Die Bibel gehöre auf den Index, solange sie "blutrünstige und menschenrechtswidrige Passagen" enthalte. "Sie predigt Völkermord, Rassismus, Judenfeindschaft, grausame Hinrichtungen von Ehebrechern und Homosexuellen, die Ermordung der eigenen Kinder und viele andere Perversitäten." Diese Forderung sei absurd, meinte dagegen Adelheid Utters-Adam, Sprecherin der katholischen Kirche in München. Wenn man die Bibel auf den Index setze, müssten auch jedes Geschichtsbuch und fast jede Ausgabe der Tageszeitungen auf den Index. (Frankfurter Rundschau, 2.8.00) Anm. MIZ: Was die Sprecherin der katholischen Kirche übersah: Im Unterschied zur Bibel verherrlichen Geschichtsbücher und Tageszeitungen in der Regeln nicht den Völkermord. Dennoch ist der Hintergrund des Verbotsbegehrens nicht ganz unproblematisch: Die beiden Anwälte Sailer und Hetzel sind für die urchristliche Sekte "Universelles Leben" tätig.

  • (2884) Karlsruhe. Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ulrich Fischer, hat sich für islamischen Religionsunterricht an Schulen ausgesprochen. Der Religionsunterricht für Muslime auf Basis des Grundgesetzes, der zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Gesellschaft 2000 in Baden-Württemberg gehört, sollte umgesetzt werden. Die Kirche der Zukunft muss nach Ansicht Fischers in der Gesellschaft das Glaubensthema wieder verstärkt ins Zentrum rücken. In einer zunehmend kirchenfernen Gesellschaft müsse die Kirche ihren Standpunkt überdenken und neue Formen ihrer Bildungsarbeit entwickeln. Vor allem dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen komme bei der Vermittlung christlicher Religion und Kultur eine zentrale Bedeutung zu, sagte der Landesbischof. Wichtiger Beitrag des Religionsunterrichts sei es, Kindern und Jugendlichen den christlichen Glauben zur eigenen Sinnfindung und als Lebenshilfe anzubieten.
    Kirche und Staat seien in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels gefordert, "hilfreiche Rahmenbedingungen für religiöse Bildung'" zu schaffen, damit der Religionsunterricht seinen Bildungsauftrag erfüllen könne, so Fischer. Dazu müssten drei Forderungen der Zukunftskommission umgesetzt werden: die Einführung eines Religionsunterrichts für Muslime als Grundlage einer besseren überkonfessionellen Zusammenarbeit, die verstärkte ökumenische Zusammenarbeit im Bereich des Religionsunterrichts und die Entlastung der Kirchen durch angemessene (?!) Übernahme der Kosten des Religionsunterrichts durch den Staat. (Stuttgarter Nachrichten, 9.5.00)

  • (2885) Berlin. Das Bundesfamilienministerium hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften das Verbot des Buchs "Atlantis und das Rätsel der Eiszeitkunst" von Ernst Uehli beantragt. Der Schüler des Waldorf-Begründers Rudolf Steiner referiert darin Ideen des Urvaters der Anthroposophie. In dem Buch wird behauptet, die dunkle Hautfarbe der "Neger" komme von einem Zug von Menschen "unter Leitung des Merkur-Orakels nach Afrika". Die dortige Folge: "Das zu schwache Ich-Gefühl bewirkte, dass sie der Sonnenwirkung zu stark ausgesetzt waren und sich daher zu viel kohlenartige Bestandteile unter der Haut ablagerten." Trost für die weißen Angehörigen der "Jupiter-Rasse": "Der Europäer behält, auch in Afrika geboren, die weiße Farbe, aber nicht nur aus Vererbung, sondern aus seiner Ich-Anlage." Schlechter erging es laut Uehli und Steiner früheren Menschen, deren Ich-Gefühl so übertrieben stark entwickelt war, daß es sie "unter der Leitung des Saturn-Orakels" in den amerikanischen Westen verschlug. Die dortige Entstehung der "roten Rasse" sei so zu erklären: "Die Pigmentierung der Haut ist das physiologische Merkmal dieser Diskrepanz von zu starkem, nach außen drängendem Ich-Gefühl und unterliegendem Organismus." Daher seien die Indianer unter den "kosmischen Einfluß des Saturn" geraten, der "verhärtend auf das Drüsensystem" eingewirkt habe, weshalb die "Saturnrasse ... allmählich an Vergreisung zugrunde" gehe (und nicht etwa an der systematischen Ausrottung durch christliche Siedler und Missionare). Insgesamt kommt der Steiner-Schüler zu dem Ergebnis: "Der Keim zum Genie ist der arischen Rasse bereits in ihre atlantische Wiege gelegt worden."
    Staatssekretär Haupt sagte der ARD, Teile des Buches erfüllten "zweifelsfrei einen Sachverhalt, der unter den Begriff der Rassendiskriminierung fällt". Der Geschäftsführer des Bundes der Freien Waldorfschulen" findet die öffentliche Kritik hingegen überzogen, gab aber auf Nachfrage zu, manche (!) Sätze des Buches seien "einfach Unfug". Warum das 1936 erschienene Werk, das 1980 wieder aufgelegt wurde, von dem Bund auf eine Literaturliste gesetzt wurde und dort bis jetzt völlig unbeanstandet verblieb, mochte er nicht erklären. Da es aber "hinsichtlich der Ausführungen zur eiszeitlichen Kunst mittlerweile (!) überholt" sei, werde es nunmehr aus der Bücherliste gestrichen – auf der es sowieso nicht mehr lange hätte bleiben dürfen.
    Der Bund für Geistesfreiheit Bayern gab sich damit nicht zufrieden. Er forderte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf, auch die anderen Werke von Uehli unter die Lupe zu nehmen, vor allem aber die Schriften seines Lehrmeisters Steiner. "Wenn schon der Bundesgeschäftsführer der Waldorfschulen einräumt, das beanstandete Buch enthalte eine "verkürzte und vereinfachte Darstellung aus dem Werk Steiners", dann ist zu fragen, ob die unverkürzte Originalversion von dessen immer wieder kritisierter Rassenlehre wirklich so viel besser ist. Auch wenn Steiner selbst kein Nazi war, kann ein Teil seines Gedankenguts zur willkommenen Rechtfertigung für rechtsextreme Aggressionen dienen." (Süddeutsche Zeitung, 15.7.00, Presseerklärung des bfg, 17.8.00)

  • (2886) München. Anlässlich der Sternwallfahrt aller bayerischen Diözesen am 1. Mai 2000 in Altötting bekräftigte Kultusstaatssekretär Karl Freller die Werteerziehung an Bayerns Schulen als eines der wichtigsten Bildungsziele. Einen auf Fortschritt ausgerichtete Gesellschaft könne nur dann bestehen, wenn die Menschen neben der Leistungsorientierung gemeinsame Normen des Zusammenlebens akzeptierten und Werte und Traditionen, die in Generationen gewachsen sind, erhalten blieben. Modernisierung dürfe die Menschen nicht entwurzeln und ihnen das Gefühl für Heimat und für ihre heimatlich geprägte Identität rauben. "Die Schule als wichtigste Erziehungsinstanz neben den Eltern trägt Verantwortung, junge Menschen bei der Wertorientierung zu unterstützen", so der Staatssekretär.
    Als ein bedeutsames Fach für die Werteerziehung bezeichnete Freller das Fach Religion. Die in der Bayerischen Verfassung genannten obersten Bildungsziele "Ehrfurcht vor Gott" (!), "Achtung vor religiöser Überzeugung" und "Bildung von Herz und Charakter" würden dort engagiert vermittelt. Dabei gehe es sowohl um die Auseinandersetzung mit Werten und Normen, die für die eigene Lebensgestaltung und das Zusammenleben der Menschen gültig seien, als auch um deren Ursprung, ihre Begründung und die Frage nach Ziel und Sinn des menschlichen Lebens. "In einer Zeit, in der weltanschauliche Konturen zunehmend verschwimmen, kann ein lebendiges Christentum Kindern und Jugendlichen einen festen Orientierungsrahmen anbieten." Staatssekretär Freller betonte, dass auch in der heutigen Zeit, in der oftmals ein Verlust des Glaubens und der Werte beklagt werde, viele Menschen Hoffnung und Stärkung in der Religion erfahren würden. In diesem Zusammenhang hob er die Bedeutung der Wallfahrten hervor, bei denen das religiöse Leben der Menschen sehr tief bewegend erlebt werden könne. (Pressedienst Kultusministerium Bayern, 10.5.00)

  • (2887) Köln. Die Kirchen haben ein medienrechtliches Verfahren einleiten lassen, um im Sat 1-Programm stärker berücksichtigt zu werden. Gleichwohl hoffe man aber noch auf einen "gütlichen Ausgleich", sagte Johanna Haberer, Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bis zum September 2000 bestehe ein "Druck zur Einigung", weil dann die für Sat 1 zuständige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR) wieder über das Verfahren beraten wolle. Nach Angaben Haberers sind die Kirchen bei Sat 1 "immer weniger im Programm".Ulrich Fischer, Beauftragter der katholischen Kirche für Sat 1, beziffert die wöchentliche Präsenz der beiden Kirchen im Programm des Berliner Programmanbieters "auf zehn bis zwölf Minuten", die sich auf vorwiegend frühmorgens und spätabends ausgestrahlte Kleinformate wie "So gesehen" oder "Montag früh" verteilen. Der Rahmenvertrag mit Sat 1 aus dem Jahre 1988, auf den sich die beiden Kirchen berufen, sieht aber eine gemeinsame Sendezeit von bis zu 45 Minuten pro Woche vor.
    Beide Kirchen haben bei der LPR beantragt, "ein rechtsaufsichtliches Verfahren gegen Sat 1 wegen Nichtgewährung der Drittsenderechte einzuleiten und die sofortige Vollziehung der zu erwartenden Beanstandung anzuordnen". Nach Auskunft des LPR-Justiziars Rolf Platho geht es dabei auch um die Auslegung des Paragrafen 42 des Rundfunkstaatsvertrags, der die kommerziellen Fernsehsender verpflichtet, den Kirchen auf Wunsch "angemessene Sendezeiten" zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen.
    Sat 1 seinerseits hält die Vorwürfe zum Programm für unbegründet, da man unter den Privatsendern "absoluter Marktführer" bei der Verbreitung kirchlicher Sendungen sei, so Justiziar Lück. Lück stellte die Frage, ob es noch "zeitgemäß" sei, dass die Privatsender vom Gesetzgeber dazu verpflichtet würden, den Kirchen "angemessene Sendezeiten" einzuräumen. Bei Abschluss des Rahmenvertrags im Jahr 1988 habe eine "völlig andere Situation" geherrscht. Inzwischen gebe es mehr Frequenzen und die Kirchen könnten theoretisch "ihren eigenen Sender machen". Der Sat 1-Justiziar zeigte kein Verständnis dafür, dass sich die Kritik der Kirchen auf seinen Sender konzentriere und beispielsweise Pro 7 und RTL 2 nicht genannt würden. Wie die EKD-Rundfunkbeauftragte Haberer sagte, bestehe mit Pro 7 kein Rahmenvertrag. Beim anderen großen Sender, bei RTL, sei die kirchliche Präsenz "eher im Aufwind". (Frankfurter Rundschau, 2.8.00)

  • (2888) Düsseldorf/München. Ehebruch wird in der evangelischen Kirche offenbar kaum noch als so schwerwiegender Verstoß gegen das sechste Gebot angesehen, dass er Sanktionen nach sich zieht. Im Gegenteil: Wenn ein Pfarrer in einem solchen Fall "Kirchenzucht" übt, muss er mit Abberufung rechnen. Das wird an zwei unterschiedlichen Fällen aus Bayern und dem Rheinland deutlich. Eine Pfarrerin aus Bruckberg (Mittelfranken) darf im Amt bleiben, obwohl der Landeskirchenrat ihre Freundschaft zu einem verheirateten Mann als Dienstpflichtverletzung ansieht. Ein kirchliches Verwaltungsgericht entschied, dass die Gründe für eine Suspendierung der Pfarrerin nicht ausreichen. Der getrennt lebenden Theologin Renate Schindelbauer-Hartmann wird vorgeworfen, eine Beziehung zu einem verheirateten Diakon und Kirchenvorsteher zu unterhalten. Anders als die Pfarrerin, die weiter predigen und Ehen schließen darf, ergeht es ihrem Duisburger Kollegen Dietrich Reuter. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland gab in Düsseldorf bekannt, dass er aus seiner Kirchengemeinde Duisburg-Laar abberufen wird. Der Grund: Reuter hatte zusammen mit dem Presbyterium im vorigen Jahr zwei verheiratete Gemeindemitglieder vom Abendmahl ausgeschlossen, weil sie in einer außerehelichen Beziehung lebten und dies trotz mehrfacher Ermahnung fortsetzten. Obwohl das Landeskirchenamt den Ausschluss aufhob, weil er gegen die Kirchenordnung verstoße, blieb das Presbyterium hart. Daraufhin wurde Pfarrer Reuter im November letzten Jahres beurlaubt und die Auflösung des Presbyteriums eingeleitet. Reuter kündigte jetzt an, dass er gegen den Abberufungsbescheid Widerspruch einlegen werde. (idea-online, 16.05.00)

  • (2889) Karlsruhe. Flugblätter, auf denen Abtreibungen mit dem Massenmord der Nazis an den Juden verglichen werden, dürfen weiter vor Abtreibungskliniken verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Äußerung sei ein durch die Meinungsfreiheit gedeckter "Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung". Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied des Vereins "Aktion Leben" 1997 Flugblätter mit der Aufschrift "Damals Holocaust, heute: Babycaust" verteilt. Durch die Gegenüberstellung des Kunstwortes "Babycaust" mit dem Holocaust werde in erster Linie zum Ausdruck gebracht, "dass es sich bei der heutigen Abtreibungspraxis ebenfalls um eine Massenvernichtung menschlichen Lebens handele", begründeten der 6. Zivilsenat sein Urteil. Der auf dem Flugblatt gezogene Vergleich möge zwar unangebracht sein, als Beitrag zur politischen Willensbildung "in einer die Öffentlichkeit sehr bewegenden, fundamentalen Frage" müsse diese Meinungsäußerung aber hingenommen werden (Az.: VI ZR 276/99). (Berliner Zeitung, 31.05.2000)

  • (2890) Hamburg. Die Schwangerenkonfliktberatung hatte kurz vor Beginn des diesjährigen Katholikentags im Juni neuen innerkirchlichen Streit ausgelöst. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Meyer, wies mit scharfen Worten Kritik des Kölner Kardinals Meisner an der Laien-Initiative zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Donum Vitae, zurück. Meisner hatte im "Rheinischen Merkur" die Konfliktberatung unter anderem der "Mitwirkung am Bösen" bezichtigt. Die Initiative dürfe sich "nicht katholisch nennen", denn sie folge nicht den Weisungen des Papstes. Donum Vitae (Geschenk des Lebens) "gefährdet die Einheit der Kirche in Deutschland", so Meisner.ZdK-Chef Meyer sagte: "Der Artikel ist eine erneute schwere Belastung des Friedens in der katholischen Kirche." Es sei abwegig, Frauen ihre Zugehörigkeit zur Kirche absprechen zu wollen, weil sie andere Frauen in Konfliktsituationen berieten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)

  • (2891) Siegen. Kirchen können, wenn sie Einrichtungen in eigenständige Gesellschaften ausgliedern, nicht beliebig die Gehälter der Mitarbeiter reduzieren und sich dabei auf innerkirchliche Vereinbarungen berufen. Das Siegener Arbeitsgericht gab Anfang Juni Mitarbeitern der Siegerländer Diakonie Recht, deren Arbeitsplätze aus dem Kirchenkreis in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen waren. Die Mitarbeiter hätten - wenn es nach der Diakonie gegangen wäre - Gehaltseinbußen von bis zu 800 Mark im Monat hinnehmen müssen. Das Gericht entschied: Sie müssen es nicht hinnehmen. Die Kirchen könnten Tarifvertragsrecht und die Regelungen des Betriebsübergangs-Paragraphen 613 nicht durch innerkirchliches Recht ersetzen. Das Gehaltsniveau werde bei der Auslagerung durch den Paragraphen geschützt. Und: Die Gehaltsstrukturen in den Kirchen seien ohne Mitwirkung der Gewerkschaften entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in der letzten Instanz bestätigt wird, hat es grundsätzliche Bedeutung für die künftigen Tarifstrukturen in den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Anstalten des Öffentlichen Rechts anerkannt sind, und deren ausgelagerte Betriebseinheiten. (Westfalenpost, 6.6.00)

  • (2892) Fulda. Der umstrittene Erzbischof Dyba, der noch in den Wochen zuvor wegen seiner Äußerungen zur "Homo-Ehe" wieder in die Schlagzeilen geraten war, ist im Juli völlig unerwartet im Alter von 70 Jahren gestorben. Der als konservativ bekannte Oberhirte des Fuldaer Bistums war wegen seiner massiven Kritik an dem geplanten Gesetz zur rechtlichen Stellung homosexueller Partnerschaften unter Beschuss geraten. Der Bischof hatte unter anderem von "importierten Lustknaben" und einem "weiteren fatalen Schritt in die Degeneration" gesprochen. Wenige Tage vor seinem Tod hatte Dyba seinen Rücktritt als deutscher Militärbischof öffentlich verkündet und erklärt, er werde dieses Amt aber erst niederlegen, wenn ein Nachfolger ernannt worden sei. Der Diözesanbischof des Bistums Fulda wurde 1990 zum katholischen Militärbischof von Deutschland ernannt. Seither hat er deutsche Soldaten bei Manövern oder auch beim Einsatz im Kosovo besucht und an Soldatenwallfahrten in den französischen Pilgerort Lourdes teilgenommen.
    Dyba galt als äußerst konservativer und auch in den eigenen Reihen nicht unumstrittener Vertreter der katholischen Kirche. Mit seinen oft scharfen Äußerungen zu Fragen der Grundwerte und Moral polarisierte er die Gesellschaft wie kein anderer deutscher Bischof. Vor allem seine harsche Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen, die er als "Kinder-Holocaust" bezeichnete, und an homosexuellen Lebensgemeinschaften hatte immer wieder Empörung ausgelöst. Die deutschen Abtreibungsgesetze nannte der promovierte Jurist pervers. (Spiegel Online, 23.07.00)

  • (2893) Freiburg. Nachdem der mittlerweile verstorbene Fuldaer Bischof Dyba anläßlich der geplanten rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften das christliche Abendland gegen "importierte Lustknaben" verteidigen wollte, scheint nun Hetze gegen Homosexuelle in der gesamten christlichen Rechten Konjunktur zu haben: Mitte Juli verbreitete die fundamentalistische Partei Christliche Mitte (zur CM vgl. MIZ 4/94)in Freiburg eine Postwurfsendung "Nein zu Homosexualität". Darin wurden Homosexuelle u.a. als "Sklaven pervertierter Sexsucht" bezeichnet. Einer Briefträgerin der Deutschen Post AG, die die Verteilung ablehnte, drohten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn die Post konnte an der Hauswurfsendung zunächst nichts Verwerfliches finden. Solidarität fand die engagierte Zustellerin bei der Gewerkschaft, der örtlichen VVN und der Freiburger Linken Liste (LiLi). LiLi-Stadrat RA Michael Moos fand es schlicht "nicht nachvollziehbar, daß die Deutsche Post sich für eine derartige üble Hetze gegen Homosexuelle hergibt". Als die Freiburger Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen wegen Volksverhetzung auch die Räume der Deutschen Post AG durchsuchte und dabei über 10000 CM-Pamphlete beschlagnahmte, teilte der Konzern mit, auf die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen die couragierte Briefträgerin nun doch zu verzichten. (Neues Deutschland, 25.07.00; 2.08.00)

  • (2894) Bayreuth/Augsburg. Nach jahrelangem Tauziehen hat der Freistaat Bayern die Umwandlung der Bayreuther Fachakademie für evangelische Kirchenmusik in eine Fachhochschule genehmigt. Der Jahresetat für die nur 35 Schüler und sechs Professoren steigt dadurch um 200.000 auf 1,65 Mio. DM; der Staat trägt davon 80 Prozent. So winzig die Hochschule ist – unter den bundesweit 27 Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sind 22 sogar noch kleiner.Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) warf dem Freistaat nicht nur einen Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vor, sondern vor allem auch massive Verschwendung von Steuermitteln. Deshalb will er auch den Bund der Steuerzahler und die Landesrechnungshöfe einschalten. Die Ausbildung in Kirchenmusik, so der bfg, lasse sich problemlos in die bestehenden staatlichen Konservatorien integrieren. Wenn aber die Kirchen schon auf eigenen Ausbildungsstätten bestünden, sollten sie sie auch allein finanzieren. Erst recht kein Verständnis hat der bfg für die Vielzahl der kostenträchtigen Mini-Akademien. Eine Zusammenlegung auf einige wenige größere Anstalten spare Kosten und stelle auch kein Problem dar, weil viele Musiker sowieso weit von ihrer Heimat entfernt studierten. In Bayreuth kommt mehr als die Hälfte von außerhalb Bayerns, einige sogar aus dem Ausland. (Süddeutsche Zeitung, 21.6.00)

Österreich

  • (2895) Salzburg. Eine "bösartige Verdrehung der Geschichte" hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun dem im Mai in ARD und ORF 1 ausgestrahlten "Tatort" ["Rattenlinie"] vorgeworfen. Er protestiere schärfstens gegen die Behauptung, der Vatikan "habe Naziverbrechern absichtlich zu Flucht verholfen und Pius XII. hätte eine generelle Amnestie für diese Leute gefordert". Auch die Behauptung, dass nach der Statistik jeder Dritte im Kloster schwul sei, stelle eine "durch die Fakten nicht gedeckte Verleumdung" dar. Schließlich wirft Laun in seiner Erklärung den "Tatort"-Machern vor, die Muttergottes am Ende des Films verhöhnt zu haben. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)
    Anm. MIZ: Zur Erläuterung: Zum Schluss des Krimis stimmten die Kommissare Stoever und Brockmöller ihren üblichen Gesang an. Diesmal intonierten sie in der Kapelle des Klosters ein wunderschönes "Ave Maria" - herrlich überzogen, mit frömmelnd zum Himmel gerichtetem Schafsblick.

  • (2896) Wien. Noch bei der Volkszählung 1991 galt Österreich als katholisches Land, obwohl nur noch 6 der 7,8 Millionen Einwohner (=78 %) dieser Konfession angehörten. Schon damals rangierten die Konfessionsfreien mit rund 950.000 (=12,1 %) an zweiter Stelle vor den Protestanten und den Sonstigen, die mit gut 380.000 (=5,0 bzw. 4,9 %) zu den Minderheiten gehörten. Inzwischen verließen rund 350.000 Katholiken und 25.000 Protestanten ihre Kirche, während nur etwa 30.000 bzw. 5.000 eintraten. 1998 wurden mit 38.403 (r.k.) bzw. 2891 (ev.) Austritten die Höchststände von 1992 und 1993 erreicht und gegenüber 1997 ein Zuwachs von 6000 bzw. 200 erzielt. Neue Zahlen über die konfessionelle Verteilung der Bevölkerung werden erst nach der nächsten Volkszählung erwartet, aber die Anteile unter den 41.394 Brautpaaren des Jahres 1997 geben Aufschluß über die Veränderungen. Nur noch 72,2 % der Männer, aber noch 77 % der Bräute waren katholisch, während der Unterschied bei den Protestanten mit 4,7 bzw. 4,8 % minimal war. 16,4 % der Männer und 11,5 % der Frauen waren konfessionslos – ein umso bemerkenswerterer Anstieg, als viele Hochzeitspaare den Kirchenaustritt (aus Rücksicht auf die religiös oft recht dogmatische Verwandtschaft) bis nach der kirchlichen Trauung verschieben. (Quelle: Statistische Jahrbücher der Republik Österreich, 1998 und 1999/2000)

Großbritannien

  • (2897) London. Ein Baum, in dessen Ästen sich angeblich der Name Allahs in arabischer Schrift ausmachen lässt, ist in Großbritannien unter besonderen Schutz gestellt worden. Ein Insasse des North-Sea-Camp-Gefängnisses hatte britischen Zeitungsberichten zufolge von seinem Zellenfenster aus den eigenartigen Baumwuchs entdeckt und die Gefängnisleitung informiert. Die sicherte den Baum durch einen Zaun und rief dann einen Imam. Der bestätigte schließlich den Schriftzug. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 6.6.00)

  • (2898) London. Die Missionsabteilung der anglikanischen Kirche in Großbritannien sieht eine neue Chance, Kinder die Botschaft des Christentums näherzubringen. Die derzeit ungeheuer beliebten Pokemon-Figuren, auf japanische Zeichentricktierchen zurückgehendes elektronisches Spielzeug, zeigten in ihrem Verhalten angeblich "christliche Parallelen". Während die meisten Eltern in den Pokemons wohl nur ein Action-Spiel sehen, erkennt die Theologin Anne Richards ein Ringen um fundamentale Fragen nach Sein und Sinn. Da die Taschenmonster zudem gegen teuflische Kräfte kämpften, ihren Nächsten liebten und sich vom Bösen erlösten, könnten sie in der Missionsarbeit verwendet werden. (Süddeutsche Zeitung, 10.6.00)
    Anm. MIZ: Diese Meldung ist offenbar wirklich "echt", sie wurde über die Nachrichtenagentur dpa verbreitet und entstammt nicht der Satire-Zeitschrift Titanic.

Frankreich

  • (2899) Paris. Als François Mitterrand 1991 mit französischen Truppen in den Golfkrieg gegen Saddam Hussein eintreten wollte, befragte er die Sterne nach einem günstigen Tag. Genauer gesagt: Er rief bei der auch in Deutschland von einer Fernsehshow bekannten Astrologin Elizabeth Teissier an und fragte: "Ich muss intervenieren, welches ist Ihrer Meinung nach der beste Tag?" Starallüren bewegten die Tessier offenbar dazu, sich Bedenkzeit auszubitten und den Staatspräsidenten, der sie seit dem Vorjahr konsultierte, warten zu lassen. Die entscheidende Sitzung fand dann im Elysée-Palast statt. Der damalige Verteidigungsminister Jean-Pierre Chevènement nahm aus Protest bald darauf den Hut. Die Episode vom Eintritt Frankreichs in den Golfkrieg ist nur eine von vielen, die mit der Veröffentlichung von Tonbändern aus den Jahren 1990–1995 bekannt geworden sind. Mitterrand hatte es dem "Star der Sterne" Elizabeth Teissier erlaubt, Aufnahmen von den Unterhaltungen zu machen. Sie veröffentliche diese nun, sagte die Teissier, um Unterstellungen zu begegnen, dass ihre Beziehung zu Mitterand nicht nur rein beruflich gewesen sei.
    Die Tonbänder zeigen, dass Mitterrand die Sterne auch zu Hilfe rief, als seine Premierministerin Edith Cresson in Schwierigkeiten geriet, beim Putsch in Moskau und bei der Suche nach einem Datum für das Maastricht-Referendum, das dann knapp positiv ausfiel. In Paris wurde zugleich bekannt, dass andere Politiker ähnliche "Schrullen" haben. Zu ihnen soll Mitterrands Nachfolger im Elysee, Jacques Chirac, gehören. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass er wie Mitterrand die Astrologin Elizabeth Teissier zu Rate zieht. Die Gefahr wäre zu groß, dass sie auf Tonbandaufnahmen bestehen und über ihn gleichfalls ein Buch schreiben würde. (Nürnberger Nachrichten, 26.6.00)

Italien

  • (2900) Rom. Vor einem großen Vormarsch von Magiern und Satanischen Kulten hat die römisch-katholische Kirche Italiens gewarnt. Trotz vergleichsweise enger Kirchenbindung und hohem Gottesdienstbesuch würden 12 Millionen und damit ein Fünftel der Bevölkerung Italiens jährlich zumindest einmal pro Jahr einen Magier konsultieren, hieß es an einer Kirchenkonferenz in Assisi über "Aberglauben, Magie und Satanismus". Während die römische Kirche pro Jahr umgerechnet rund 750 Millionen Mark an Kirchensteuermitteln einnehme, beliefe sich die "Kasse der Lüge" auf über eine Milliarde Mark, erklärte Ennio Antonelli, Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz. Vor allem Werbung und stundenlange Fernseh-Auftritte im Privatfernsehen würden die "Magier und ihren Gewinn" groß machen, hieß es in italienischen Freitagszeitungen. Antonelli rief die Kirche zu Wachsamkeit gegenüber diesem Phänomen und zu einer lebendigen Verkündigung der christlichen Botschaft mit modernen Mitteln auf. (Reformierte Presse, 8.5.00).

  • (2901) Rom. Das im Juli stattgefundene Welttreffen der Homosexuellen in Rom sorgte in Italien für Wirbel und öffentlichen Streit. Überraschend zog Bürgermeister Francesco Rutelli seine Schirmherrschaft für die Parade "World Gay Pride" zurück. "Nicht jetzt und nicht in Rom", fordert der Präsident der italienischen Bischofskonferenz Camillo Ruini. Tatsächlich gehört Papst Johannes Paul II. wegen seiner konservativen Haltung in puncto Sexualmoral zu den Feindbildern der Lesben- und Schwulenszene. Der Vatikan fürchtet Provokationen im Homo-Umzug - und Ärger für die Tausenden Pilger, die zum Heiligen Jahr in Rom sind. Unbegründet sind die Bedenken wohl nicht. "Nicht aus Zufall" habe man das Treffen zum kirchlichen Jubeljahr nach Rom verlegt, sagte Franco Grillini, einer der führenden Köpfe der italienischen Homosexuellen-Bewegung. "Wir wollen damit auch gegen die Homophobie der Kirche protestieren." Bei früheren World-Gay-Paraden etwa in Paris hatten sich Lesben und Schwule als Mönche verkleidet und so auch auf homosexuelle Tendenzen bei katholischen Kirchenmännern angespielt. Offiziell gilt für die katholische Kirche Homosexualität zwar nicht mehr als Sünde, aber als "eine objektive Verwirrung, die moralische Beunruhigung hervorruft".
    Der populäre Mitte-Links-Bürgermeister Rutelli hatte sich noch vor wenigen Monaten demonstrativ hinter die Homosexuellen gestellt und das Treffen mit gut 300 000 Mark gefördert. Öffentlich begründete Rutelli den Rückzug von der Schirmherrschaft nun mit mangelnder Kooperation der Veranstalter mit den städtischen Behörden. Kritiker werfen ihm aber vor, er beuge sich nur dem Druck des Vatikans. Nun bemüht sich der Bürgermeister, zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Dagegen hatte Ministerpräsident Giuliano Amato kürzlich einen Aufschrei der Linken und der Grünen in der Regierung hervorgerufen, mit der Äußerung "Eine solche Veranstaltung im Heiligen Jahr finde ich unpassend." Er fügte fast bedauernd hinzu, dass man den Umzug in einer Demokratie nicht verbieten könne. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)

Vatikan

  • (2902) Vatikanstadt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche sollte im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das jedenfalls findet Johannes Paul II. Der Papst verfügte deshalb vor seinem Aufbruch nach Portugal, dass er sein Amt niederlegt, falls seine mentalen Fähigkeiten infolge einer Krankheit beeinträchtigt würden. Einem Bericht der portugiesischen Wochenzeitung "Expresso" zufolge hat der Papst eine entsprechende schriftliche Erklärung im Vatikan zurückgelassen. Das Blatt berief sich auf Informationen aus Kirchenkreisen im portugiesischen Wallfahrtsort Fatima. Diese Entscheidung sei in der Kirchengeschichte ohne Beispiel, berichtete "Expresso". Sie zeige, dass der Papst sich seiner zunehmenden körperlichen Schwäche bewusst sei. Der Geistliche Vitor Feytor Pinto von der Diözese in Lissabon sagte der Zeitung: "Die Reise nach Fatima ist die letzte Auslandsreise von Johannes Paul II." Der Vatikan habe alle weiteren Reisepläne für dieses Jahr annulliert. Die Reiseplanungen für das Jahr 2001 seien bis auf weiteres ausgesetzt worden. (Spiegel Online, 13.05.00)
    Anm. MIZ: Es ist zwar löblich, zu verlangen, dass der Papst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte, aber - Hand aufs Herz - kann man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte überhaupt Mitglied der katholischen Kirche sein?

Spanien

  • (2903) Madrid. Der Papst rief und die spanischen Internauten machten sich an die Arbeit: Seit letztem Sommer sucht der Heilige Vater einen Schutzpatron für das Internet. Er soll dem Surfer künftig in allen Lebenslagen behilflich sein. Wer, wenn nicht die Internet-Gemeinde in Europas katholischstem Land Spanien (weit über 90 Prozent der Bevölkerung), könnte den Heiligen finden? Die Kardinäle in Rom schlagen San Isidro de Sevilla vor. Schlechte Wahl, denn die Seite seiner Fangemeinde (http://usuarios.arnet.com) stürzte nach Bekanntgabe des Vorhabens mehrere Male ab. (Nürnberger Nachrichten, 12.5.00)

    Portugal

  • (2904) Fatima. Überraschend hat der Vatikan anlässlich des Papstbesuches im portugiesischen Marienwallfahrtsort Fatima das so genannte dritte Geheimnis von Fatima enthüllt und damit jahrzehntelangen Spekulationen ein Ende bereitet. Danach soll in dieser dritten Weissagung, die die Gottesmutter bei einer Erscheinung im Jahr 1917 zwei Hirtenkindern anvertraut haben soll, das Attentat auf Johannes Paul II. am 13. Mai 1981 auf dem Petersplatz in Rom vorhergesagt worden sein. Der Papst sprach die beiden Hirtenkinder, die zwei Jahre nach der Erscheinung im Alter von neun und elf Jahren an Lungenentzündung starben, in einer Messe in Fatima selig. Der Papst sei überzeugt, dass er sein Leben dem Wirken der Madonna von Fatima verdanke. Eine "mütterliche Hand" habe beim Attentat am 13. Mai 1981 die Kugeln geleitet und es dem Papst ermöglicht, "auf der Schwelle des Todes" inne zu halten.
    Wie der Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Angelo Sodano, sagte, ist in dem dritten Geheimnis von Fatima von einem "in weiß gekleideten Bischof" die Rede, "der von Schüssen getroffen - offenbar tot - zu Boden fällt". Das erste Geheimnis von Fatima wurde später als Vorhersage des Zweiten Weltkriegs und das zweite als Aufstieg und Fall des Kommunismus in Russland interpretiert. Während die beiden ersten veröffentlicht wurden, hüllte sich der Vatikan über das dritte Geheimnis über Jahrzehnte in Schweigen. Dies hat immer wieder zu wilden Spekulationen geführt. Eine davon war, dass das dritte Geheimnis die Vorhersage den Weltuntergang enthalte. (Junge Welt, 15.5.00)

Griechenland

  • (2905) Athen. In Griechenland hat die geplante Ausgabe von neuen Personalausweisen einen Streit zwischen der griechisch-orthodoxen Kirche und der Regierung in Athen ausgelöst. Nach dem Willen von Justizminister Michalis Stathopoulos soll der Vermerk über die Religionszugehörigkeit aus den neuen Ausweisen verschwinden. Das stößt bei der orthodoxen Kirche auf Protest. Regierungssprecher Dimitris Reppas erklärte, dass allein die Regierung für Entscheidungen zuständig sei, die den Staat betreffen. "Die Kirche kann ihre Ansichten äußern. Diese aber betreffen religiöse Themen", sagte der Minister. Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, forderte ein Referendum über die Abschaffung des Religionsvermerks. "Dann werden wir sehen, was die Bevölkerung wirklich wünscht", sagte der Erzbischof. Die griechische Verfassung erkennt die orthodoxe Kirche als herrschende Religion an. Die Kirchenführer sagen, dass mit der Tilgung des Religionsvermerks das griechische Volk "seine Identität verlieren" werde. Griechen katholischen, jüdischen oder moslemischen Glaubens begrüßen dagegen die Absicht der sozialistischen Regierung. Die Ausgabe von neuen Ausweisen ist notwendig, weil der Beitritt Griechenlands zum Schengener Abkommens am 26. März dieses Jahres wirksam wurde. In den alten Ausweise waren alle Einträge nur in griechischer Schrift abgefasst. Die neuen Ausweise sollen auch mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. (Yahoo, 16.05.00)

Ukraine

  • (2906) Kiew. Strenggläubige in der Ukraine lehnen die Einführung von persönlichen Strichcodes in Personalausweisen als Teufelswerk ab. Magnetstreifen mit Identifikationsnummern seien Zeichen des Bösen, riefen etwa 100 Orthodoxe vor dem Parlament in Kiew. Der vor der Pleite stehende Staat hat seinen in Steuerangelegenheiten nachlässigen Bürgern den Strichcode im Ausweis aufgezwungen. Banken dürfen Konten nur einrichten, wenn Kunden ihre neue Identifikationsnummer vorzeigen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)

Nordamerika

Kanada

  • (2907) Toronto. Eine Anwaltskanzlei in Toronto hat eine Sammelanklage kanadischer Indianer gegen den Staat und die größten Kirchen des Landes angekündigt. Als Kompensation für das während ihrer Zeit in kirchlich betriebenen Internaten erlittene Elend fordern die Kläger zehn Milliarden kanadische Dollar. Die Klage soll nach Angabe der Kanzlei noch in diesem Jahr eingereicht werden. Die Anwälte vertreten mehr als 1000 Indianer, die in den Jahren von 1920 bis 1970 zum Besuch von Schulen gezwungen wurden. (Luxemburger Tageblatt, 21.06.00)

USA

  • (2908) New York. Delegierte aus 188 Ländern haben der Gewalt gegen Frauen den Kampf angesagt. Nach zähem Ringen einigte sich die UN-Frauenkonferenz "Frauen 2000" in New York auf eine Abschlusserklärung. Die Deklaration "Peking+5" wurde auf einer Sondersitzung der UN-Vollversammlung verabschiedet. Darin werden vor allem die bereits 1995 bei der Weltfrauenkonferenz in Peking formulierten Ziele bekräftigt. Alle beteiligten Regierungen sind aufgerufen, das Aktionsprogramm rascher zu verwirklichen.Die erhofften Fortschritte im Bereich der sexuellen Rechte, der Nicht-Diskriminierung von Lesben oder bei der Legalisierung der Abtreibung wurden allerdings nicht erreicht. Offizielle Stellungnahmen zu "heißen Eisen" wie der sexuellen Selbstbestimmung wurden vor allem durch Pakistan und andere islamische Staaten sowie den Vatikan und einige wenige katholische Staaten mit Polen an der Spitze verhindert. Dennoch gab es nach tagelangem Tauziehen zu einigen Problemen erweiterte gemeinsame Positionen: So gelten die rituellen Beschneidungen weiblicher Geschlechtsorgane, Zwangsheiraten und auch die "Morde aus Gründen der Ehre" erstmals als "Verletzung der Menschenrechte". Bisher war dabei nur von "schädlichen Praktiken" die Rede.
    Neu sind auch die Forderungen nach bezahlbaren Medikamenten und Behandlungen für HIV-Infizierte, nach scharfen Gesetzen gegen den Handel mit Frauen und Mädchen sowie nach Einführung von Quoten für die Gleichstellung von Frauen auf den Arbeitsmärkten. Gleiche Chancen für Mädchen in der Schulbildung sollen alle Regierungen bis 2005 durchsetzen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung,13.6.00)

  • (2909) Washington. Die Wahlen zur Schulaufsichtsbehörde im US-Bundesstaat Kansas brachten den Gegnern der Evolutionstheorie eine herbe Niederlage ein. Der ländliche Staat gilt als Hochburg der Verfechter der Schöpfungsgeschichte. In der Hauptstadt Topeka hatte die Schulaufsichtsbehörde vor einem Jahr beschlossen, dass Schulbezirke selbst entscheiden dürfen, ob Kinder etwas über Evolution lernen sollen. Nach den damaligen Richtlinien müssen der Urknall, Evolution der Arten und die Abstammung des Menschen im Naturkunde- und Biologieunterricht nicht mehr vorkommen.Es sei gut, wenn einzelne Schulen festlegten, was die Kinder über die Entstehung der Welt lernten, befand Linda Holloway, Chefin der Behörde. Jetzt hat sie ihren Posten verloren. Bei den republikanischen Vorwahlen unterlag sie zudem deutlich gegen eine Kandidatin, die die Richtlinien vom vergangenen Jahr aufheben will.
    In der neu besetzten Aufsichtsbehörde haben die Befürworter der Evolutionstheorie die Mehrheit. Der Streit hat der Republikanischen Partei in Kansas schwer zugesetzt. Führende Parteirepräsentanten beziehen unterschiedliche Positionen, und Konservative haben gedroht, nicht mehr für Evolutionsbefürworter zu stimmen. In den USA ist die Ansicht weit verbreitet, dass die biblische Schöpfungsgeschichte so viel Gewicht haben sollte wie die wissenschaftliche Evolutionstheorie. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage sind 79 Prozent der Ansicht, dass beides unterrichtet werden sollte. Die Schulbehörde von Georgia ordnete kürzlich an, dass Lehrer den Schülern "Respekt vor dem Schöpfer der Welt" beibringen sollten. In Alabama wird in Schulbüchern gewarnt, dass die Evolutionstheorie nicht bewiesen sei.
    Gegner der Evolutionstheorie bieten unterschiedliche Erklärungsmodelle an: Fundamentalistische Gruppen halten an der Bibel fest und behaupten steif und fest, dass Gott die Welt in sechs Tagen erschaffen habe. Andere Kirchen vertreten die Ansicht, dass ein allwissender Schöpfer vor Milliarden Jahren die Entstehung des Kosmos in die Wege geleitet habe. Beide Thesen sind als Lehrstoff verfassungsrechtlich problematisch. Einige Gerichte haben das Lehren der Schöpfungsgeschichte in sechs Tagen verboten. Die Bibel gehöre in die Kirche, hieß es. Staatliche Schulen dürften keine religiösen Inhalte vermitteln.
    Der Republikaner George W. Bush setzte sich im Präsidentschaftswahlkampf für das parallele Lehren von Evolution und Schöpfungsgeschichte ein. Der republikanische Abgeordnete Tom DeLay macht die Evolutionstheorie sogar für die Schießereien in Schulen verantwortlich. Wenn man den Kindern beibringe, dass sie vom Affen abstammten, sei es kein Wunder, wenn sie gewalttätig würden. (Frankfurter Rundschau, 3.8.00)
    Anm. MIZ: Make love - not war: Unsere nächsten biologischen Verwandten, die Bonobos, sind geradezu ein Wunder an Sanftmut. Statt brutalen Kriegen veranstalten sie in Konfliktsituationen sexuelle Gruppenorgien. Bessere Vorbilder könnten wir kaum finden...

  • (2910) Whitley City. Eine Tafel mit den "Zehn Geboten" im Gericht verletzt, so ein Urteil im US-Bundesstaat Kentucky, die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche. Gegen den Protest der Bevölkerung wurde die Tafel in Whitley City nun entfernt. Eine Bezirksrichterin hatte zuvor einer Klage der American Civil Liberties Union stattgegeben. Die Bürgerrechtsliga hatte erklärt, die öffentliche Zurschaustellung religiöser Symbole komme einer Förderung der Religion durch den Staat gleich. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 29.5.00)

  • (2911) Cleveland. Vor dem Hintergrund schwerer Auseinandersetzungen hat die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ihre Haltung zur Homosexualität bekräftigt. Es bleibt dabei: Homosexualität ist "unvereinbar mit christlicher Lehre". Bekennende und praktizierende Homosexuelle bleiben vom Pastorenamt ausgeschlossen.Geistliche dürfen auch keine Trauzeremonien für Schwule und Lesben Paare vornehmen. Auf der Generalkonferenz in Cleveland (USA) stimmten die 992 Delegierten, die 9,6 Millionen Kirchenmitglieder in den USA, Europa, Afrika und den Philippinen vertreten, mit überwältigender Mehrheit für diese Bestimmungen in der Kirchenordnung. Sie appellierten aber auch an die Gemeinden, "lesbische und schwule Mitglieder und Freunde nicht auszustoßen oder zu verurteilen". Vor der Abstimmung war es zu heftigen Demonstrationen zugunsten Homosexueller gekommen. Erstmals wurden Störer, darunter zwei Bischöfe, im Synodensaal von der Polizei festgenommen. Sie hatten sich einer Aufforderung des Vorsitzenden, Bischof Dan Solomon, widersetzt, den Raum zu verlassen.
    Unter den Demonstranten aus Interessengruppen von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen war auch Yolanda King, Tochter des 1968 ermordeten Bürgerrechtlers Martin Luther King, sowie einer seiner Weggefährten, James Lawson. Der methodistische Pastor sieht die Aktionen als Fortsetzung der Bürgerrechtsbewegung. Die politische und religiöse Rechte "dämonisiere" Homosexuelle ebenso wie man früher Schwarze als "unmoralisch" abgestempelt habe.
    Im Gegensatz dazu forderten besonders EmK-Delegierte aus Afrika, Homosexualität weiter als unvereinbar mit dem Glauben zu bezeichnen. Diese Position vertrat auch eine Gruppe von früheren Schwulen und Lesben in der EmK. Sie rief dazu auf, Homosexuellen auch seelsorgerlich zu helfen, von ihrer Neigung loszukommen. Grundsätzlich handele es sich für die Kirche hier nicht in erster Linie um eine Frage der Sexualität, sondern der Bibel. Andrea Garcanz, eine frühere Lesbe: "Wer sagt, dass Homosexualität biblisch in Ordnung ist, befindet sich nicht im Einklang mit der Heiligen Schrift." (idea-online, 12.05.00)

    Afrika

    Ägypten

  • (2912) Kairo. Erneut steht in Ägypten ein Schriftsteller wegen "Beleidigung des Islam" vor Gericht. Seit April sitzt Salah Eddine Mohsen in Untersuchungshaft, weil er im Selbstverlag ein Buch angeblich blasphemischen Inhalts herausgegeben hatte. Obwohl der Titel in einer Auflage von nur 500 Exemplaren erschienen war, wurden islamistische Extremisten auf Mohsen aufmerksam und forderten seine Verfolgung. Der ägyptische Staat, der zwar gegen militante Fundamentalisten mit größter Härte vorgeht, gibt solchen Angriffen auf angeblich blasphemische Literatur zunehmend nach, so dass auch Mohsen mit einer Verurteilung rechnen muß. Dadurch ist in Ägypten ein intellektuelles Klima entstanden, das von Angst geprägt ist. Kritische Werke werden von Verlagen kaum angenommen, weil die Zensur die Bücher erst nach dem Druck prüft. Religionskritische Aussagen sind dabei ein fast sicherer Verbotsgrund. (Kulturweltspiegel, 2.7.00)

Asien

Pakistan

  • (2913) Pasrur. In Pakistan sind zwei Christen wegen angeblicher Verleumdung des Islam und des Propheten Mohammed zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Die Brüder Rasheed und Saleem Masih aus dem Dorf Sabu Mohaal bei Pasrur (Provinz Punjab) waren am 2. Juni vorigen Jahres festgenommen worden. Ein moslemischer Eisverkäufer hatte sich geweigert, ihnen Eis zu servieren, weil die von ihnen benutzten Becher für Moslems verunreinigt würden. Später zeigte der Verkäufer die Brüder an, weil sie angeblich "böse Bemerkungen" gegen den Islam und Mohammed gemacht hätten.
    Nach dem Gotteslästerungsgesetz steht darauf die Todesstrafe. Der Richter verurteilte die Christen jedoch zu jeweils 25 Jahren Haft für die Beleidigung des Propheten und zehn Jahren für die Lästerung des Islam. Die Verteidiger haben inzwischen Revision beantragt. Rechtsanwalt Pervaiz Aslam Chaudhry will die Zuständigkeit des Gerichts anfechten; ferner gebe es "klare Widersprüche" in den Zeugenaussagen. In einer Moschee nahe dem Gericht waren Muslime aufgerufen worden, vor das Justizgebäude zu ziehen und die Todesstrafe zu verlangen. Nach dem Urteilsspruch feuerten Extremisten Freudensalven vor den Häusern der Verurteilten ab. Rasheed Masih (33) hat fünf Kinder, sein Bruder Saleem (29) drei. In Pakistan sind seit 1993 mehr als ein Dutzend Christen wegen angeblicher Lästerung des Islam vor Gericht gestellt worden. Von den etwa 130 Millionen Einwohnern sind 96 Prozent Muslime und jeweils zwei Prozent Buddhisten und Christen. (idea-online, 23.05.00)

Japan

  • (2914) Tokio. Der neue japanische Ministerpräsident Yoshiro Mori hat Japan als "Götterland" mit dem Kaiser als Mittelpunkt bezeichnet und sich damit massive Kritik eingehandelt. Vertreter der Opposition sprachen von einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip und das Verfassungsgebot einer Trennung von Politik und Religion. Mori hatte die Äußerungen nach Medienberichten Mitte Mai vor einer Parlamentariergruppe von Anhängern der Shinto-Religion gemacht. Wie es hieß, erwägen die oppositionellen Demokraten nun ein Misstrauensvotum gegen Mori. Shinto ("Weg der Götter"), Japans ursprüngliche Religion, war vor und während der Zweiten Weltkrieges, als japanische Truppen in asiatische Länder einfielen, ein für alle verbindlicher Staatskult mit dem heiligen Kaiser als Mittelpunkt. Nach der Niederlage Japans musste der Kaiser (Tenno) auf seine Göttlichkeit verzichten. Die demokratische Nachkriegsverfassung vom 3. Mai 1947 schreibt dem Tenno nur noch "symbolische" Bedeutung zu.
    Einige Beobachter sahen hinter Moris Rede vor den Shinto-Anhängern den Versuch, mit Blick auf die am 25. Juni erwartete Parlamentswahl Stimmen bei religiösen Gruppen zu sammeln. Japan wird von der Komeito-Partei mitregiert, hinter der die neo-buddhistische Massenorganisation Soka Gakkai steht (die MIZ berichtete), die Kritiker totalitärer Tendenzen verdächtigen. Bereits durch die Regierungsbeteiligung der Komeito war der Regierung Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Politik und Religion vorgeworfen worden. ( Frankfurter Rundschau, 17.5.2000)