Militärseelsorge in Deutschland

Militärseelsorge gibt es in der Bundeswehr von Beginn an; vorbereitende "inoffizielle Gespräche" waren bereits Jahre vor der Wiederbewaffnung geführt worden. Rechtsgrundlage ist für den katholischen Bereich das Reichskonkordat, das im Juli 1933 zwischen dem Vatikan und Hitlerdeutschland abgeschlossen wurde; für den evangelischen Bereich gibt es seit 1957 einen sog. Militärseelsorgevertrag zwischen EKD und der Bundesrepublik Deutschland.

Militärpfarrer haben den Status von "Beamten auf Zeit". Sie werden für ihren Posten von der Kirche vorgeschlagen, die Militärbehörden müssen dem Vorschlag jedoch zustimmen. Militärpfarrer sind nicht der jeweiligen Diözese oder Landeskirche unterstellt (sie sind also "exemt"). Ihre Bezahlung wie auch die Finanzierung fast sämtlicher weiteren Kosten der Militärseelsorge erfolgt über den Etat des Bundesverteidigungs­ministeriums. Die öffentliche Hand wendet damit jährlich über 25 Mio Euro für Militärseelsorge auf. Obwohl die Armee etwa 40% weniger Soldaten umfasst als vor 15 Jahren, sind die Kosten für die religiöse Betreuung der Soldaten gestiegen.

In der DDR gab es keine Militärseelsorge. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten stellte sich die Frage, ob das westdeutsche Modell auf die Bundeswehrstandorte in den neuen Bundesländern übertragen werden sollte. Die ostdeutschen Landeskirchen lehnten dies ab, da sie vor allem im staatlichen Dienstverhältnis ein Problem sahen. Die "Soldatenseelsorger" sollten frei sein, ihren friedensethischen Auftrag zu erfüllen. Nachdem sich auch mehrere Synoden aus dem Westen dafür aussprachen, die Militärseelsorge neu zu regeln, kam es über diese Frage zu einer längeren Debatte innerhalb der evangelischen Kirche.

Da die Regierung Kohl nicht bereit war, über ein grundsätzlich anderes Modell zu verhandeln und auch innerkirchlich eine Fraktion unbedingt an der staatlichen Verfasstheit der Militärseelsorge festhalten wollte, kam es 1994 zum "Kompromiss von Halle", der den Status quo festschrieb und zugleich den ostdeutschen Protestanten die "Gesichtswahrung" ermöglichte. Denn der Militärseelsorgevertrag wurde von den Ostkirchen zwar nicht übernommen, aber auch nicht abgeändert; nur für eine Übergangszeit sollten Soldatenpfarrer im kirchlichen Dienstverhältnis tätig sein können (alledings wurde auch deren Gehalt vom Staat gezahlt). Diese Übergangsregelung endet mit Ablauf des Jahres 2003.

Auf ihrer Synode in Amberg im November 2001 ist die EKD mehrheitlich übereingekommen, den Vertrag endgültig nicht zu ändern. Die östlichen Landeskirchen treten dem Militärseelsorgevertrag zwar nicht bei, aber indem "Bundeswehr-Seelsorge" als Gemeinschaftsaufgabe der EKD in deren Grundordnung aufgenommen wird, finden die bestehenden Regelungen auch in den neuen Bundesländern Anwendung. Die Vorstellungen der ostdeutschen Protestanten wurden insofern berücksichtigt, als neben dem Beamtenverhältnis nun auch das (staatliche) Angestelltenverhältnis für Militärpfarrer möglich sein soll.

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