1986 - Meldungen 777-866
1986 - Meldungen 777-866 rhartmann Mi, 1997-12-31 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Das Problem der öffentlichen Namensnennung von Austretenden ist rechtlich bislang nicht geklärt. Offen ist, ob es nach innerkirchlichem Recht zu behandeln ist, - nach erfolgtem Austritt handelt es sich ja um einen Streitfall zwischen Kirche und Außenstehendem. Offen ist ferner, ob "kirchliche Aufgaben" (bei denen die Namensnennung angeblich zulässig ist) nicht auf administrative Aufgaben zu begrenzen sind. Eindeutig scheint hingegen der Vorrang des persönlichen Datenschutzes vor angeblichen Gemeindeinteressen zu sein.
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Andere Sorgen hatte die katholische Caritas in Stuttgart. In aller Stille kündigte sie ihrem Direktor und ihrem Verwaltungsdirektor wegen "schwerwiegender Mängel in der Geschäftsführung", die auch den Prälaten an der Spitze des Caritasverbandes zum Rücktritt veranlaßten.
Welcher Art die finanziellen Unregelmäßigkeiten waren, wurde verschwiegen. (Frankfurter Rundschau, 25.4.1986, Deutsche Tagespost, 23.4.1986.)
Frankreich
Republik Irland
Italien
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Nachrecherchierende Journalisten stellten fest, daß der Espresso aus einem "Codex" mit 479 Artikeln zitiert hatte, der 1950-1983 gültig war und von einem "Codex des Sonderrechtes des Opus Dei" mit 185 Artikeln abgelöst wurde. Dieser blieb bislang aber immer noch geheim. (Frankfurter Rundschau, 1. und 4.3.1986, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 6.4.1986, Deutsche Tagespost, 16.4.1986.)
Jugoslawien
Österreich
Schweden
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einen Rücktritt. (Süddeutsche Zeitung, 19.3.1986.)
Schweiz
Spanien
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Dem katholischen Geheimbund Opus Dei wird ein starker redaktioneller Einfluß auf die Zeitung nachgesagt.
Tschechoslowakei
Vatikan
Afrika
Zaire
Asien
Iran
Israel
Japan
Nordamerika
USA
Lateinamerika
Argentinien
Chile
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Kurz zuvor hatte der Erzbischof von Santiago, Kardinal Fresno, eine Einladung zum Tee von Pinochet persönlich angenommen und nachher geäußert: "Ich meine, wenn einer jemanden zu sich nach Hause zum Tee einlädt, dann tut er das, um gute Beziehungen zu wahren." (Katholische Nachrichten Agentur, 13. 3. 1986.)
Europa
Bundesrepublik Deutschland
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In Visbek (Kreis Vechta) drohte der katholische Pfarrer der Leiterin der Pfarrbücherei mit Kündigung und Rausschmiß aus der kircheneigenen Wohnung, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen für die SPD kandidieren wollte. Sie zog ihre Bewerbung "nach einem einvernehmlichen Gespräch freiwillig" zurück, wie ein Kirchensprecher behauptete. Eine evangelische Einrichtung in Hamburg zog ihre Einstellungszusage zurück, nachdem die Bewerberin ihre Schwangerschaft angezeigt hatte. In Osnabrück machte eine gemeinnützige kirchliche Wohnungsbaugesellschaft einer kinderreichen katholischen Familie einen Grundstückskauf unmöglich, weil die Frau geschieden war und wieder geheiratet hatte. Nicht alle Gerichte zeigen sich allerdings mit einer derartigen "Selbstentfaltung" der Kirchen einverstanden. Als in Regensburg ein kirchlicher Bibliothekar eine geschiedene Katholikin heiraten wollte, die ein Kind in die Ehe brachte und ein zweites von ihm erwartet, wandte er sich zunächst an den Bischof und bat um "fürsorgliche Beurteilung". Einzige Reaktion war - vier Wochen nach der Hochzeit - die Kündigung wegen eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre". Da sich der bischöfliche Justitiar vor Gericht weder von der ausweglosen beruflichen Situation des Bibliothekars noch von der Tatsache beeindrucken ließ, daß die Kirche ein Zusammenleben ohne Ziviltrauung geduldet hätte und nicht einmal eine minimale Abfindung zugestand, hob das Arbeitsgericht Regensburg die Kündigung auf (AZ: 5 Ca 968/86). Das bischöfliche Ordinariat, das dem jungen Ehemann im Kündigungsschreiben "Dank für die geleisteten Dienste und die besten Wünsche für die Zukunft" ausgesprochen hatte, erwägt eine Berufung. (Katholische Nachrichten Agentur, 21.7.1986, Rheinischer Merkur, 18.7.1986, Süddeutsche Zeitung, 14./15.6. und 23.7.1986, Frankfurter Rundschau, 21.6.1986, Tageszeitung, 16.6.1986, Augsburger Allgemeine, 25.7.1986.)
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Deutsche Demokratische Republik
Griechenland
Republik Irland
Italien
Malta
Niederlande
Schweden
Schweiz
Spanien
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Madrid. Die Niederlage des spanischen Klerus im Schulstreit mit der sozialistischen Regierung (vgl. MIZ 1/86, Meldung 771, und 2/86, Meldung 798) hat nicht nur zu internen Streitigkeiten und Schuldzuweisungen zwischen kirchlichen Schulverbänden und dem Episkopat geführt, sondern auch den Schulstreit zum Wahlkampfthema gemacht. Entgegen den Beschlüssen des spanischen Episkopats, sich jeder Parteinahme vor den Parlamentswahlen zu enthalten, nahmen die Bischöfe von Alicante und Avila gegen die Sozialisten Stellung - ohne Erfolg allerdings: Die Partei von Felipe Gonzales behielt ihre Parlamentsmehrheit. (Katholische Nachrichten Agentur, 29.5., 5. und 16.6.1986.)
Tschechoslowakei
Vatikan
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Vgl. auch MIZ 1/86, Meldung 766.)
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Der Papst wendet sich neuerdings wieder mit Vorliebe einer skurrilen Sonderdisziplin der Theologie zu: der Angelologie (Lehre von den Engeln, aber auch von den Teufeln). Innerhalb von sechs Wochen nahm er mindestens fünfmal zum angeblichen Wirken von Engeln und Teufeln öffentlich Stellung. Danach sind Teufel nichts anderes als "böse Engel", die durch "einen falschen Glauben an die eigene Unabhängigkeit und Selbständigkeit" und "aufgrund eigener moralischer Entscheidung" schlecht geworden sind, hierin gleich den Menschen bösen Willens. Den bösen Engeln bescheinigte er "großartige Intelligenz", aber gerade diese habe zu ihrer Verblendung und zu einer Ignorierung der "Überlegenheit Gottes" geführt. Kritisch zu den päpstlichen Aussagen äußerte sich der Vizedirektor der italienischen Jesuitenzeitschrift Civilta Cattolica. Er bestritt zwar nicht die Realität Satans als einer "Realität geistiger Ordnung" (also im übertragenen Sinne), jedoch bezweifelte er die Möglichkeit einer "Besessenheit". In den meisten Fällen handele es sich dabei um eine psychische Krankheit, die von Ärzten geheilt werden könne. (Katholische Nachrichten Agentur, 25.7.,14.,16., 18. und 21.8.1986, Frankfurter Rundschau, 24.7.1986.) Sollte ein Protestant meinen, sich angesichts dieser Kontroverse ein mitleidiges Lächeln erlauben zu können, so sei er an das Teufelserlebnis Martin Luthers auf der Wartburg erinnert.