Kirchen-Lobby im Landtag NRW

IBKA-Vertreter nahmen teil

Rainer Ponitka

Für Montag, den 16. Juni 2014 luden die Erzbistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen zu einem "Staatskirchlichen Symposium" in den Landtag, um - so auf dem Einladungsflyer "den kommunikativen Binnenraum" zu "durchbrechen und mit einer Parlament, Regierung und Gesellschaft erreichenden Initiative zu einem offenen fachlich-politischen Dialog zu gelangen."

Auf Initiative des NRW-Landesvorstandes nahmen IBKA-Vertreter an fünf der sechs der angebotenen Themenforen teil.

Atheisten: Keine Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden

Pressemitteilung vom 21.05.2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die von Martin Schulz initiierte Debatte über Kreuze in öffentlichen Einrichtungen. „Kreuze in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Gerichtsgebäuden stellen eine einseitige Parteinahme für eine bestimmte Religion dar und verletzen daher das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

„Nach dem Kruzifix-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ist das Kreuz 'Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur.' Insofern gehen Umdeutungsversuche vom religiösen zu einem profanen Symbol fehl. Vom modernen Staat kann der Bürger erwarten, dass er sich nicht in die weltanschaulichen Belange seiner Bürger einmischt. Die Entfernung von Kreuzen aus öffentlichen Institutionen wie Schulen und Gerichten ist daher ein Gebot der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“

Hintergrund

In einer Fernsehdebatte am 15.05. sprach sich Martin Schulz gegen Kruzifixe in öffentlichen Einrichtungen aus. Dies hatte empörte Reaktionen zur Folge.

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner

Rainer Ponitka
Tilsiter Str. 3
51491 Overath
Tel.: 02206 8673261
Mobil: 0170 8122250
E-Mail: rainer.ponitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Druckfähiges Portrait
Web: www.ibka.org

Religionsfreie Zone 2014 im Filmhauskino Köln

Kein Tanzverbot an Feiertagen!

Religionsfreie Zone

Am Freitag, 18. April 2014 lud der IBKA NRW im siebten Jahr in Folge ab 18:00 Uhr zur 'Religionsfreien Zone' im Kölner Filmhaus.

Das Grundgesetz sagt in Artikel 140/ Artikel 139 WRV: "Die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe ... gesetzlich geschützt."
Am Karfreitag besonders ist vor allem christliche Besinnlichkeit Pflicht. Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte „stille“ Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören.

Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht von Gunnar Schedel findet sich beim Humanistischen Pressedienst.

Konfessionslose fordern Politikwechsel

Bundesweiter Aktionstag für säkulare Politik am 07.09.2013

Pressemitteilung vom 3. September 2013

(Overath) Am Samstag, dem 7. September, findet in 14 Städten ein bundesweiter Aktionstag statt, der Forderungen nach einer stärker säkular ausgerichteten Politik Nachdruck verleihen soll. „Es ist hier Zeit für einen grundlegenden Politikwechsel“, meint René Hartmann, Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Durch die Aufrechterhaltung kirchlicher Privilegien und die sich derzeit vollziehende Ausweitung auf die konservativen Islamverbände würden die Interessen des konfessionslosen Drittels der Bevölkerung grob missachtet. Als Negativbeispiel führt Hartmann die sukzessive Einführung eines staatlich finanzierten Islamunterrichts an öffentlichen Schulen an.

Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW.

"Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW.

"Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

Konfessionslosenverband kritisiert Einstellungspolitik des Innenministeriums

Pressemitteilung vom 17. Juni 2013

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen diskriminierende Einstellungspraktiken des Bundesministeriums des Inneren (BMI).

"Wenn die entsprechenden Medienberichte zutreffen, benachteiligt das Bundesinnenministerium mit der bevorzugten Einstellung christlicher Bewerber Nicht- und Andergläubige und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 des Grundgesetzes", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.

NRW-Atheisten für Säkularisierung der Feiertagsgesetze

Pressemitteilung vom 26.03.2013

(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW kritisiert die religiöse Ausrichtung des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Erholung an arbeitsfreien Tagen neben dem regulären Urlaub. Hier ist es gerechtfertigt, dass an Sonn- und Feiertagen besondere gesetzliche Regelungen gelten, was zum Beispiel das Verursachen von Lärm angeht“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

„Der Gesetzgeber ist gefragt: So wie eine Einschränkung für Baustellenlärm gilt, muss dies im Rahmen der Gleichbehandlung aller auch für Glockengeläut umgesetzt werden. Doch anstatt 'Lärm' mit 'Lärm' gleichzusetzen, genießen Glaubensgemeinschaften an sogenannten 'Stillen Tagen' - wie Karfreitag und Allerheiligen - besondere Privilegien: So dürfen vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag um 6:00 Uhr selbst private Feiern, wie der Jahrestag einer Gartenkoloniegründung, nicht außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Selbst dann nicht, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, ohne die Andacht der Gläubigen in irgendeiner Art zu stören.“

Buchvorstellung: Der Fall Maldaque - Ein Willkürakt mit Todesfolge

Elly MaldaqueBuchvorstellung im Guten Morgen Buchladen

  • Dienstag, 16. April 2013 um 19.00 Uhr
  • Bültenweg 87, Braunschweig (Karte)
  • mit dem Mitherausgeber Dr. Erwin Petzi

Ein Buch von Waltraud Bierwirth, Filmemacherin und Journalistin; Luise Gutmann, Lehrerin; Klaus Himmelstein, Dr. phil., Erziehungswissenschaftler mit Schwerpunkt historische Bildungsforschung; Erwin Petzi, Dr. phil., Literaturwissenschaftler und Schulbuchredakteur.

Erinnert wird an das dramatische Schicksal von Elly Maldaque (1893-1930), der ersten protestantischen Volksschullehrerin Regensburgs, die in der klerikal-konservativen "Ordnungszelle Bayern" der späten Weimarer Republik des Kommunismus und der Freidenkerei bezichtigt, mit Berufsverbot belegt, in eine "Irrenklinik" gesteckt und dort zu Tode gebracht wird.