Atheisten kritisieren Aachener Finanzierung des "Interreligiösen Dialogs"
Pressemitteilung vom 3. September 2018
Pressemitteilung vom 3. September 2018
Pressemitteilung vom 16.08.2018
(Hildesheim) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Vereidigung des neuen Hildesheimer Bischofs Heiner Wilmer durch den Niedersachsener Ministerpräsidenten Stephan Weil.
"Der auf das Reichskonkordat von 1933 zurückgehende Eid verletzt die Trennung von Staat und Kirchen und sollte umgehend abgeschafft werden", erklärt Landessprecherin Petra Bruns. "In keinem anderen europäischen Land außer Luxemburg sind solche Eide auf die Verfassung noch üblich.
Pressemitteilung vom 26. April 2018
Als unerhörten und massiven Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates kritisiert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, dass in jeder Behörde künftig ein Kreuz hängen müsse.
"Der Staat darf nicht einseitig für eine bestimmte Religion oder Weltanschauung Partei ergreifen", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Das Kreuz ist eindeutig ein Symbol des Christentums. Es zu einem bloßen Kultursymbol umzudefinieren ist abwegig."
Nach Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg schlägt auch die niedersächsische Landesregierung den 31. Oktober (Reformationstag) als weiteren gesetzlichen Feiertag vor.
Der Reformationstag wie auch die Reformation nebst ihren Folgen (abertausende Tote im 30jährigen Krieg) werden zuallererst mit dem Juden- , Frauen- und Bauernhasser Martin Luther assoziiert. In seinen "Judenfeindlichen Schriften" ist trefflich dokumentiert, dass der Reformator den zu der Zeit üblichen christlichen Antisemitismus bei weitem übertraf.
Pressemitteilung vom 12.07.2017
(Oberursel) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.
„Die Entscheidung gegen das Kopftuch auf der Richterbank stärkt die weltanschauliche Neutralität der Justiz“, sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Folgerichtig erneuern wir unsere Forderung, Gerichtssäle weltanschaulich neutral zu gestalten und noch vorhandene Kreuze oder Kruzifixe zu entfernen.“
Ein Bürger, der mit der Justiz in Berührung komme, müsse darauf vertrauen können, dass diese sich jeglicher religiös-weltanschaulicher Beeinflussung enthalte.
Die Hessische Verfassung feiert in diesen Tagen ihr 70jähriges Bestehen. Sie ist am 1. Dezember 1946 durch eine Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 78 % in Kraft getreten und ist die älteste noch gültige Verfassung in Deutschland.
In der Öffentlichkeit bekannt ist von ihr ist in erster Linie, dass sie in Artikel Art. 21 noch die Todesstrafe vorsieht, was aber durch Artikel 102 des Grundgesetzes schon 1949 aufgehoben wurde.
Weniger bekannt sind die ausdrückliche Ächtung des Krieges in Artikel 69 und die vorbildlichen sozialen Grundrechte.
Herman Stein (CDU), Hessischer Justizminister in den 50er Jahren und früherer Verfassungsrichter schrieb zum 30. Jubiläum: „Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat“ und weiter: „Mit der Anerkennung der sozialen Achtung des Menschen vollzieht die Verfassung die geistige Wende zum Sozialstaat und erteilt damit den Staatsorganen zugleich den Verfassungsauftrag, eine unverkümmerte freie Existenz der Menschen in den konkreten ökonomischen und sozialen Situationen zu pflegen und zu fördern.
Die Feiertagsgesetze der Länder müssen den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Dies fordert aus Anlass des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.
„Aufgabe der Feiertagsgesetze ist es, Menschen einen Freiraum von alltäglichen Bindungen und Verpflichtungen verschaffen. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzgebung, den Bürgern vorzuschreiben, auf welche Weise sie einen Feiertag zu begehen oder nicht zu begehen haben“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
„Jede/r hat das Recht, einen Feiertag in einer für angemessenen erachteten Weise zu begehen, solange kein anderer in seiner Feiertagsruhe gestört wird. Daran gemessen geht der Schutz der 'stillen Feiertage', wie er in vielen Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt ist, entschieden zu weit. Insbesondere das Verbot des Tanzens in Clubs ist unhaltbar, ebenso wie das Verbot, bestimmte Filme zu zeigen.“
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Verbot der Veranstaltung „Heidenspaß-Party“, des BfG München (Beschwerdeführer) am Karfreitag 2007, mittelbar gegen Art. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes, wegen
GG und Art. 137 WRV,
Der IBKA weist zusätzlich darauf hin, dass darüber hinaus auch ein Verstoß gegen das allgemeine Freiheitsrecht nach Art. 2 GG in Betracht kommt.
In der Sache ergeben sich dabei vier voneinander unabhängige Fragenkomplexe, nämlich
Pressemitteilung vom 27.10.2016
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert anlässlich des Reformationstages die Umbenennung der nach Martin Luther benannten Straßen und Plätze.
„Wenn heute an Martin Luther erinnert werden soll, darf dies nicht kritiklos geschehen“, sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. „Angesichts seiner Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, seiner Geringschätzung der Frau und vor allem seines extremen Antijudaismus ist Luther als Namensgeber für Straßen und Plätze absolut ungeeignet.“ Denn ein Straßenschild verschweige zwangsläufig die dunklen Seiten des Reformators und trage somit zu einem falschen Geschichtsverständnis bei.
Wir laden alle unsere Aktiven und alle Interessierten herzlich ein, bei unserem Infostand mitzumachen.