Studie belegt Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Sachbuch 'Loyal Dienen' erschienen

Religiös motivierte Diskriminierungen in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sind weit verbreitet und prägen Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten. Das belegt die vom IBKA ermöglichte Studie Loyal Dienen von Corinna Gekeler. Die Studienleiterin zeigt auf, dass das immer wieder vorgebrachte Selbstbestimmungsrecht keineswegs jegliche Diskriminierung legitimiert. Sie weist Möglichkeiten aus, wo Veränderungen durchsetzbar erscheinen und stellt Akteure vor, die diese aufgreifen.

Katholisch operieren, evangelisch Fenster putzen – das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand

Öffentlicher Vortrag mit Diskussion

Ingrid Matthäus-MaierDonnerstag, 25. Oktober 2012, 19 Uhr - Eintritt frei
Universität Osnabrück, Kolpingstr. 7, Hörsaal Erdgeschoss

Ingrid Matthäus-Maier ist Sprecherin der GerDiA-Kampagne. Sie war Verwaltungsrichterin, 22 Jahre im Deutschen Bundestag und Vorstand und Sprecherin der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Als Atheistin und Humanistin engagiert sie sich seit den 1960er Jahren für laizistische Politik: Für eine Abschaffung der Kirchenprivilegien und die konsequente Trennung von Staat und Kirche.

Die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) setzt sich für Weltanschauungsfreiheit in der Arbeitswelt ein. Sie fordert, die Gültigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf kirchliche Sozialeinrichtungen auszuweiten, damit die dort Beschäftigten zukünftig ihre private Lebensführung nicht mehr an kirchlichen Vorgaben ausrichten müssen und die üblichen Mitbestimmungsrechte erhalten.

Konfessionslos = arbeitslos?

Bundesweiter Aktionstag gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz findet am 08.09.2012 in 15 Städten statt

Pressemitteilung vom 05.09.2012

Mit Aktionen und Infoständen in 15 deutschen Städten macht die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) am 8. September 2012 darauf aufmerksam, dass Konfessionslose in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft keine Anstellung finden. „Die Grundrechte müssen auch bei Caritas und Diakonie Vorrang haben“, erklärt die Sprecherin der Kampagne Ingrid Matthäus-Maier. Es sei nicht hinnehmbar, dass einer Ärztin oder einem Altenpfleger im Falle eines Kirchenaustritts fristlos gekündigt werden dürfe.

Grundrechte müssen auch in kirchlichen Betrieben gelten

GerDiA klärt Bundestagsabgeordnete über religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz auf

Pressemitteilung vom 22.03.2012

Sonderrechte kirchlicher Betriebe, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.

„In der gegenwärtigen Situation wird systematisch gegen den Geist der Antidiskriminierungsregelungen verstoßen“, erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin hält es für verfassungswidrig, „dass in Einrichtungen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitswesens das konfessionslose Drittel der Bevölkerung von vornherein keine Anstellung findet und in katholischen Einrichtungen sogar eine Wiederheirat nach einer Scheidung zur Kündigung führt.“

Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz

Pressemitteilung vom 29.02.2012

Die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in kirchlichen Einrichtungen gelten! Dies ist Ziel der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA), die am heutigen Mittwoch gestartet ist. Sprecherin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier. Sie betrachtet die „offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe“ als einen „Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf“.

Atheistenverband kritisiert Urteil zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

Handeln der Politik gefordert

Pressemitteilung vom 13.09.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem es um die Kündigung eines Arztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung ging. Das Gericht hatte die Kündigung zwar aufgehoben, sie grundsätzlich jedoch für zulässig erklärt.

"Zwar hatte die Kündigung im konkreten Fall keinen Bestand. Dennoch ist das Urteil aus Sicht nichtreligiöser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inakzeptabel", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

"Die Tätigkeit eines Arztes – auch eines Chefarztes – hat nichts mit der Verkündigung eines Glaubens zu tun. Daher ist es nicht gerechtfertigt, aus dem Verhalten im privaten Bereich einen Kündigungsgrund abzuleiten."

Kirchliches Sonderarbeitsrecht beenden

Pressemitteilung vom 27.09.2010

Konfessionslosenverband fordert Konsequenzen aus dem Urteil des EGMR

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt hat. Zugleich fordert er den Gesetzgeber dazu auf, aus dem Urteil für das deutsche Arbeitsrecht Konsequenzen zu ziehen.

"Es verstößt gegen die Menschenrechte, dass Mitgliedern kirchlicher Einrichtungen aufgrund ihres Privatlebens gekündigt werden kann, selbst wenn sie keine verkündigungsnahe oder Leitungsfunktion ausüben", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

Sexueller Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen

Vortrag und Diskussion

Dienstag, 11. Mai, 19 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78

Referent: Dr. Holger Behr (Gemeindevorsteher der Freireligiösen Gemeinde Wiesbaden)

Eingeladen zur Diskussion und eigenem Redebeitrag sind ebenfalls Vertreter der beiden Großkirchen.

Der Eintritt ist frei.

Veranstalter: Religionskritischer Arbeitskreis Wiesbaden - eine Initiative von IBKA und Freireligiöser Gemeinde Wiesbaden.