Militärseelsorge(r) in Europa: Ein Vergleich

Aus: MIZ 4/92

Innerhalb der europäischen Staaten wird die Militärseelsorge sehr unterschiedlich gehandhabt. Die nachfolgende Aufstellung haben wir aus einer vom "Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr" herausgegebenen "Dokumentation zur evangelischen Militärseelsorge" (Bonn, Februar 1991) entnommen.

Bundesrepublik Deutschland

Status:
Zivilist; Bundesbeamter auf Zeit.
Finanzierung:
Staat trägt die Kosten.
Staatliche Regelung:
Militärseelsorgevertrag: Der Staat trägt die Kosten und sorgt für die Organisation.
Kirchliche Regelung:
Militärseelsorge ist Teil der kirchlichen Arbeit im Auftrag und unter Aufsicht der Kirchen.
Bemerkung:
Der nebenamtliche Militärbischof ist dem Rat der EKD rechenschaftspflichtig; die Kirche unterstützt die Arbeit finanziell.

Österreich

Status:
Offizier des Militärseelsorgedienstes; Bundesbeamter.
Finanzierung:
Durch den Staat.
Staatliche Regelung:
Bundesgesetz; Dekret des Ministeriums.
Kirchliche Regelung:
Kirche erteilt die Missio; Entzug der Missio bedeutet Rückruf.

Belgien

Status:
Zivilist mit militärischem Rang.
Finanzierung:
Durch das Verteidigungsministerium.
Staatliche Regelung:
Königliche Order von 1927. In Kürze neue gesetzliche Regelung wegen derer, die keiner Kirche angehören. Militärseelsorge ist Ausdruck des Schutzes der Religionsfreiheit.
Kirchliche Regelung:
Die Synode entscheidet, wer Militärpfarrer wird, und auch über Angelegenheiten der Militärseelsorge; sie präsentiert dem Ministerium die Vorschläge.
Bemerkung:
Militärpfarrer werden schlechter bezahlt, als es ihrem militärischen Rang entspricht.

Dänemark

Status:
Gemeindepfarrer (Reserve)-Offizier. Theologen leisten Wehrdienst als Militärgeistliche.
Finanzierung:
Kirche trägt die Kosten (Staatskirche).
Staatliche Regelung:
Vereinbarung zwischen Kirche und Staat.
Kirchliche Regelung:
Militärgeistliche sind Gemeindepfarrer. Bischof bzw. Probst muß zustimmen, wenn jemand Militärpfarrer werden will.
Bemerkung:
Im Ernstfall werden die Militärpfarrer zu hauptamtlichen.

Frankreich

Status:
Offizier, aber keine Offiziersausbildung.
Finanzierung:
Durch den Staat. Rente wird von der Kirche aufgestockt.
Staatliche Regelung:
Regierungsdekret.
Kirchliche Regelung:
Militärseelsorge und Aumônier en Chef ausschließlich bei der Kirche eingebunden. Alle Entscheidungen für die Militärseelsorge werden von einer kirchlichen Kommission gefällt.
Bemerkung:
Militärseelsorge in der Armee bedeutet ausschließlich Individualseelsorge: keine Veranstaltungen und strikte Trennung von Kirche und Staat.

Norwegen

Status:
Offizier. Theologen leisten Wehrdienst als Militärgeistliche.
Finanzierung:
Staat trägt die Kosten.
Staatliche Regelung:
Gesetzliche Regelung (Staatskirche). Militärgeistliche werden vom Ministerium ernannt.
Kirchliche Regelung:
Militärbischof nebenamtlich; immer Bischof von Oslo. Militärgeistliche brauchen das Einverständnis der Bischöfe.
Bemerkung:
Die Schwierigkeit, Militärpfarrer zu gewinnen, liegt darin, daß die Gemeinde höhere Gehälter bezahlt.

Niederlande

Status:
Zivilist. Im Rang Soldaten gleichgestellt.
Finanzierung:
Die Armee trägt die Kosten.
Staatliche Regelung:
Königlicher Beschluß. Es gelten die gleichen Sicherheitsbestimmungen wie bei allen Beamten.
Kirchliche Regelung:
Die Kirche entscheidet, wer Militärpfarrer wird.
Bemerkung:
Auch die Militärseelsorge ist in Heeres-, Marine- und Luftwaffenseelsorge geteilt. Seelsorgliche Betreuung auch für Soldaten, die keiner Kirche angehören (Humanisten).

Finnland

Status:
Offizier mit Offiziersausbildung. Befähigung zum Kompaniechef.
Finanzierung:
Der Staat trägt die Kosten.
Staatliche Regelung:
Gesetzliche Regelung (Staatskirche). Alle Militärgeistlichen sind Reserveoffiziere. Der Feldbischof hat seinen Sitz im Generalstab.
Kirchliche Regelung:
Zustimmung der Kirche. Voraussetzung: Theologiestudium.
Bemerkung:
Militärgeistliche haben Kampfauftrag; sie fallen daher nicht unter die Bestimmungen der Genfer Konvention.