Vom Fall Schweizer zum grünen GAU

Aus: MIZ 3-4/89

Der in der MIZ 2/89 dokumentierte Fall des Tübinger Theologen Prof. Schweizer, dem ob seiner praktischen Kritik des Zölibats die kirchliche Lehrerlaubnis abhanden kam, ist inzwischen mutiert zu einem weiteren Lehrstück in Sachen Grüne, Staat und Kirche. Und dabei hatte alles so vielversprechend begonnen: Der Zölibatsbrecher heizt dem zuständigen Landesbischof mit heftigen Attacken auf die erzwungene Ehelosigkeit katholischer Kleriker tüchtig ein und bringt auch noch den baden-württembergischen Wissenschaftsminister, der ihn ganz gern geräuschlos "entsorgt" hätte, mit öffentlichen Klagen über das Sündikat von Staat und Kirche im Hochschulbereich um die entsprechende Chance. Die SPD-Opposition im Stuttgarter Landtag grämt sich lauthals über die Kosten, die dem Land aus den Rechtsverpflichtungen nach missio-Entzügen aufgebürdet werden, und schließlich versetzt auch noch die Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten Muscheler-Frohne, die relativ unverhüllt die völlige Entkirchlichung der Theologischen Fakultäten, die überdies auch nicht mehr für die Priesterausbildung zuständig sein sollten, als einzig mögliche Lösung des drohenden Dauerdilemmas empfiehlt, die Landespresse in helle Aufruhr.

Ein von der Kirche beanstandeter Theologe wird vom Staat zwangsversetzt – ohne Rechtsgrundlage!

Noch während der grüne Vorschlag von den fortgeschritteneren Genossen der schreibenden Zunft wohlwollend adaptiert wird, platzt eine Bombe: Es wird aufgedeckt, daß die scheinbare Verpflichtung der Landesregierung, einen beanstandeten Theologen zwangsversetzen und im Benehmen mit der Amtskirche einen staatlichen alimentierten Nachfolger ernennen zu müssen, sich durchaus nicht zwingend aus der konkordatären Rechtslage – im Fall der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen gilt unmittelbar das Reichskonkordat von 1933 – ergibt, ja gegen den Willen des Betroffenen schlicht untersagt ist. (Anmerkung: Just dieses procedere hatte aber der protestantische Staatskirchenrechtler Scheuner in einem anläßlich des Falls Küng erstellten Gutachten als absolut zwingend geboten behauptet. Die völlige Demontage seiner Expertise durch die heute amtierenden Verfassungsrichter Böckenförde und Mahrenholz sowie den Verwaltungsrechtler Quaritsch erlebte er nicht mehr; er verstarb kurz nach dieser seiner letzten wissenschaftlichen Arbeit. Und: Nur böse Zungen behaupten, daß die Inanspruchnahme seiner diagnostischen Fähigkeiten durch den CDU-Wissenschaftsminister etwas mit der Tatsache zu tun habe, daß er – als Protestant! – zu seinem 70. Geburtstag mit einem der höchsten päpstlichen Orden ausgezeichnet worden war. Honni soit, qui mal y pense!)

Landesregierung scheut Prozeß – er könnte gewonnen werden!

Damit stand nun die längst überfällige, endlich Rechtssicherheit stiftende gerichtliche Klärung urplötzlich auf der Tagesordnung. Allerdings war inzwischen auch klar, daß die Landesregierung einen Prozeß wegen vorhandener Erfolgsaussicht scheut wie der Teufel das Weihwasser. Der Wissenschaftsminister hatte nämlich in seinen Antworten auf die Kleine Anfrage der grünen Abgeordneten und den SPD-Antrag deutlich signalisiert, daß er an der tradierten Rechtsauffassung festhalten wolle und mit der Amtskirche lediglich über eine finanzielle Beteiligung an einer Ersatzprofessur zu verhandeln gedenke. Professor Schweizer indessen, der ja ebenfalls mit einer Klage gegen seine Zwangsversetzung ein Gerichtsverfahren hätte in Gang setzen können, ließ entsprechende Hoffnungen alsbald platzen. Er teilte dem Minister in einem Schreiben vom 1. Oktober 1989 mit, daß er selbst nicht "den Gerichtsweg beschreiten" werde, obwohl er – das hat er überdies schon mehrfach betont – absolut keine Veranlassung sehe, die Theologische Fakultät zu verlassen. Und mit Hinweisen darauf, daß ja schließlich die Landesregierung ein brennendes Interesse an einer finanziellen Entlastung, die sich u. U. aus einer juristischen Auseinandersetzung mit der Amtskirche ergeben könnte, haben müßte, verbaute er die Lösung, die der Wissenschaftsminister so gerne serviert bekommen hätte.

Eine grüne Abgeordnete bringt parlamentarische Anfrage gegen Zwangsversetzung ein

Folglich war politischer Druck auf allen Ebenen angesagt, um eine Situation zu schaffen, in der der staatliche Handlungsbedarf im Fall Schweizer nicht länger geleugnet werden konnte. Kurz: Das Land Baden-Württemberg mußte in einen Rechtsstreit mit der Amtskirche und damit zu seinem "Glück" gezwungen werden. Eine parlamentarische Initiative konnte da nicht schaden. Folgerichtig verfaßte die bereits erwähnte grüne Abgeordnete Christine Muscheler-Frohne einen Antrag an den Landtag, die Exekutive zu veranlassen, Schweizer nicht zwangszuversetzen und auch keine etwa zusätzliche Professur, und sei sie auch kirchenfinanziert, zu genehmigen, um insofern die Amtskirche zu juristischen Schritten gegen diese vermeintliche Vertragsverletzung zu inspirieren.

Grüne Landtagsfraktion stellt sich quer

Der Antragstext, er enthielt in seiner Begründung auch Hinweise auf die Perforation des Scheuner-Gutachtens durch die beiden bereits genannten Verfassungsrichter, wurde dem beanstandeten Theologen, mit dem die Parlamentarierin ständig Kontakt hielt, und einem Tübinger Journalisten am 25. September 1989 als vertrauliche Information über einen geplanten Vorstoß der grünen Abgeordneten zugestellt. Diese private Mitteilung an "Kampfgefährten" über eine beabsichtigte parlamentarische Initiative, und sie hatte nicht zuletzt deshalb diesen nichtoffiziellen Charakter, weil der Antrag ja noch keinesfalls von der grünen Fraktion verabschiedet war (zwingend vorgeschrieben sind die Unterschriften von mindestens fünf Abgeordneten), verfehlte im Falle des Publizisten leider den Adressaten und landete auf dem Schreibtisch eines seiner Kollegen. Am 26. September 1989, just also am Tage der entscheidenden Fraktionssitzung, vermeldete die Schwäbische Zeitung, daß die "grüne Tübinger Abgeordnete ... nun per Antrag die Landesregierung dazu bewegen will...".

Das war nun durchaus korrekt formuliert, lieferte aber möglicherweise der Fraktion den überaus willkommenen Aufhänger, einen politischen GAU (Größter Anzunehmender Unsinn) zu produzieren, wie er schlimmer nicht auszudenken gewesen wäre: Mit fünf Gegenstimmen, einer Fürstimme und drei Enthaltungen wird die Antragsvorlage von Frau Muscheler-Frohne abgelehnt. (Anmerkung: Wer nun glaubt, diese neuerliche Riesendummheit der grünen Oberrealos in Stuttgart sei irgendwie als Trotzreaktion auf die unglückliche Presseankündigung der Schwäbischen Zeitung, interpretiert als Versuch, die Entscheidung der Fraktion zu präjudizieren, durchaus verständlich, kann leicht eines Besseren belehrt werden. Dagegen spricht nicht nur der weitere Fortgang dieser Geschichte aus dem Tollhaus, sondern auch die Tatsache, daß im entsprechenden Fraktionsprotokoll ausschließlich inhaltliche – wenngleich völlig unsinnige – Einwände gegen die Antragsannahme geltend gemacht werden.)

Fall Schweizer eskaliert zum Fall Grüne, Staat und Kirche

Und damit war der Fall Schweizer zu einem neuen Fall Grüne, Staat und Kirche fortgeschritten. Begründet wurde die Ablehnung des Antrags mit derart absurden Darlegungen, daß man anfangs tatsächlich noch darüber rätseln konnte, ob die Fraktionsmehrheit einfach nur inkompetent ist oder etwa im Sold des Sündikats von Staat und Kirche steht. Die Fraktionschefin monierte zum Beispiel, daß die Existenz unterschiedlicher Rechtsauffassungen zu den konkordatären Verpflichtungen des Staates nach missio-Entzügen durchaus zweifelhaft sei. Überdies wollte ihr auch nicht einleuchten, was ein grüner Antrag "politisch bringe", zumal die SPD ja bereits einen "fast gleichlautenden" eingebracht habe. Nun waren aber die kritischen Einwände gegen das Scheuner-Gutachten in der Presse mehrfach dokumentiert gewesen, und sogar die Antragsbegründung verwies auf alternative Positionen in der Rechtsliteratur. Dem Verweis auf den ähnlichen – tatsächlich lief er nicht zwingend auf eine gerichtliche Klärung zu – Antrag der SPD, der angeblich eine grüne Initiative überflüssig mache, ist entgegenzuhalten, daß er eigentlich dem grünen Parlamentsdasein in letzter Konsequenz die Legitimation entzieht.

Die große Stunde eines grünen Abgeordneten namens Kretschmann

Und dann schlug wieder einmal die große Stunde des Abgeordneten Kretschmann. Er ist nicht nur in der letztjährigen Auseinandersetzung um ein grünes Programm zur Trennung von Staat und Kirche dadurch aufgefallen, daß er anstelle des Religionsunterrichts lieber das Schulfach Chemie abschaffen wollte, sondern hat inzwischen landesweit als Kämpfer für eine staatlich betriebene Glaubensunterweisung islamischer Schüler traurige Berühmtheit erlangt. Sein Einwand gegen die Antragsvorlage gipfelte in dem Vorwurf, daß sich über "Glaubensinhalte nicht streiten" lasse. Das ging zwar an der Sache meilenweit vorbei, spornte ihn aber zu weiteren geistigen Höhenflügen an. So schlug er doch allen Ernstes vor, "eine produktive Debatte ... über eine Änderung des Badischen Konkordats" zu führen, was aber mit dem Fall Schweizer insofern nichts zu tun hat, als das Badische Konkordat als Rechtsgrundlage für die Theologische Fakultät an der Universität Tübingen deswegen nicht in Frage kommt, weil Tübingen nun mal nicht im ehemaligen Land Baden liegt. Aber was macht das schon?

Ein anderer Abgeordneter sah den Königsweg darin, daß Schweizer, von den Grünen in der Öffentlichkeit unterstützt, gegen den Entzug der missio klagt. Nun sind zwar die ordentlichen Gerichte absolut nicht befugt, über die Rechtmäßigkeit einer kirchlichen Beanstandung zu befinden, weil dieser Akt in den grundsetzlich geschützten Bereich kircheninterner Angelegenheiten fällt, aber das hinderte die Fraktion nicht daran, mit klarer Mehrheit diesen Vorschlag anzunehmen. Und noch ein Votum gab es, das in seiner Monströsität alles andere überragt: Die grünen Parlamentarier baten Frau Muscheler-Frohne, eine Vorlage zu den "Reformmöglichkeiten" des Reichskonkordats von 1933 auszuarbeiten. Diese wies den Auftrag, der unschwer als Ablenkungsmanöver, quasi als ABM, als beschäftigungstherapeutische Maßregel ohne jedweden landespolitischen Bezug zu erkennen war, zurück.

Nur jeden Konflikt mit der Amtskirche vermeiden!

An dieser Stelle sei angemerkt, daß die vorgestellte Fülle völlig absurder Einwände gegen einen grünen Antrag im Fall Schweizer aus einer politischen Strategie erwächst, die darauf abzielt, jeden Konflikt mit der Amtskirche zu vermeiden. Kulturkämpferische Umtriebe (so formulieren das die Klerikalen) kosten Wählerstimmen, tragen den Vorwurf der "Politikunfähigkeit" ein und führen letztlich zum Ausschluß von der staatlichen Machtbeteiligung – meinen die grünen Realos, die sich tatsächlich nichts sehnlicher wünschen, als endlich auf den Kommandohöhen zu stehen, und zwar um fast jeden Preis, wie das Beispiel Baden-Würtemberg zeigt, wo es sogar schon grüne Koalitionsangebote an die CDU gegeben hat.

Die persönliche Unwissenheit, also die mangelnde Kompetenz einzelner Fraktionsmitglieder in Sachen Staatskirchenrecht, erklärt ihr Gebaren im vorliegenden Fall nur unzureichend, die vorgebrachten Einreden gegen den Antragsentwurf sind ja teilweise so absonderlich, daß nicht angenommen werden kann, daß ihre Designer es nicht besser wissen. Mit bloßer Aufklärung ist diesen also nicht beizukommen, ihre "Dummheiten" sind kalkuliert, Mittel zum Zweck. Ohne Sinn, eben Unsinn, ist das, was die Mehrheit der Fraktion von sich gibt, durchaus nicht – das sollten wir bedenken.

Zur Beweisführung: Die grünen Parlamentarier haben in ihrer Distanzierung vom Tendenzbeschluß der Partei zum Verhältnis von Staat und Kirche im November 1988 (vgl. MIZ 1/89) folgendes Stroh gedroschen: "Der Einfluß der Kirchen auf ... die Theologischen Fakultäten entspricht gewachsenen Traditionen und Rechtsansprüchen. Massiver gesellschaftlicher Kritik waren diese in den letzten Jahren dort ausgesetzt, wo sie, wie allein drei Mal an der Katholischen Fakultät in Tübingen, von kirchlicher Autorität benutzt wurden, um Hochschullehrer aus dem kirchlichen Lehramt zu entfernen. Diese Kritik begründet jedoch nicht die Schließung Theologischer Fakultäten überhaupt. (Das hatten die Grünen auch nicht gefordert – d. Verf.) Solche Konflikte bedürfen vielmehr in jedem Einzelfall ... der Regelung zwischen Kirchen und Universitäten." Und ein halbes Jahr später war er da, der Einzelfall Schweizer, der nun zwischen Kirche und Landesregierung (nicht: Universität) geregelt werden mußte, und der überdies noch just an der Fakultät auftrat, auf die sich die Fraktion in ihren Ergüssen bezogen hatte.

Flucht nach vorn: Grüne wollen Reichskonkordat novellieren

Welch ein Dilemma tat sich da plötzlich auf, als mit Christine Muscheler-Frohne auch noch ausgerechnet eine grüne Abgeordnete, ihre Kolleginnen beim Wort nehmend, unter den gegebenen Bedingungen auf eine adäquate parlamentarische Initiative insistierte, die die so gefürchtete Konfrontation mit der Amtskirche, speziell der katholischen, mit absoluter Sicherheit herbeiführen mußte. Glaubwürdigkeit hin, dummes Geschwätz von gestern her. Nur die Flucht nach vorn konnte da noch die pathologisch betriebene Untätigkeit in Sachen Staat und Kirche sichern. Die Änderung der konkordatären Rechtsfolgen aus missio-Entzügen, auf die Frau Muscheler-Frohnes Antrag lediglich abzielte, mußte als bloß immanente Konfliktlösung verworfen werden, auf die Tagesordnung wurde die Änderung der Rechtsgrundlage, die Novellierung des Reichskonkordats, gesetzt. Die grüne Abgeordnete, der man einen entsprechenden Forschungsauftrag verschaffen wollte, wäre für den Rest der Legislaturperiode beschäftigt, jedwede tatsächliche Intervention im Fall Schweizer vermieden gewesen.

Kommt der Fall Schweizer den Grünen ungelegen?

Abgesehen davon, daß eine Landtagsabgeordnete ob der Komplexität der Materie mit einer solchen Aufgabe hoffnungslos überfordert gewesen wäre, die Abschaffung des Reichskonkordats in der derzeitigen politischen Situation nicht realisierbar ist, sondern allenfalls propagiert werden kann und auch muß, entlarvt noch ein weiterer Sachverhalt den Charakter dieser Fraktionsinitiative als pures Ablenkungsmanöver. Das Reichskonkordat, nomen est omen, wurde zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan abgeschlossen, staatlicherseits fällt ein Modifizierungs- oder gar Abschaffungsbegehren dieses Vertrags in den Kompetenzbereich des Bundes, dem Rechtsnachfolger auch des Nazi-Staates, und keinesfalls in den eines Bundeslandes. Das wußte die grüne Parlamentsmannschaft auch, zumindest aber zwei ihrer Mitglieder, die immerhin gelernte JuristInnen sind, und trotzdem wurde mehrheitlich für eine Aktion plädiert, die augenscheinlich keinen Sinn macht. Will man also nicht davon ausgehen, daß fast die komplette Öko-Abgeordnetenriege nicht mehr weiß, was sie tut, bleibt wahrlich nur eine Erkenntnis übrig: Die Beschlüsse der Fraktion dienten einzig und allein dem Zweck, jegliche wirkliche parlamentarische Einmischung der Grünen in den Fall Schweizer zu verhindern.

Eine gegen alle

Am Morgen nach der Fraktionssitzung brachte die Landespresse, vom Vorstand dementsprechend instruiert, bereits die Meldung, daß Frau Muscheler-Frohne von ihren Kolleginnen zurückgepfiffen worden war. per Fall Schweizer war jetzt auch in der Öffentlichkeit zum Fall Grüne, Staat und Kirche geworden. Die gemaßregelte Abgeordnete, sie hatte ihren Konrahenten schon unmittelbar nach deren Entscheidung angedroht, eine innerparteiliche Debatte über das Fraktionsgebaren zu initiieren, schlug am 29. September 1989 zurück: In einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme, die grüne Interessenten zugeschickt bekamen, rechnete sie erbarmungslos mit den Öko-Parlamentariern ab und löste damit eine Protestwelle aus, die bis zur Abfassung dieses Artikels noch nicht verebbt ist.

Den Anfang machte der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (und auch der Bundesarbeitsgemeinschaft) Christen bei den Grünen in einem Schreiben vom 2. Oktober 1989, in dem er von der grünen Fraktionsvorsitzenden Auskunft über die Beweggründe für die bekanntgewordene Antragsablehnung begehrte. In der Antwort, die an ihn erging, wurde der bereits vorgeführte Standpunkt der grünen Abgeordneten ebenso bekräftigt wie noch einmal der Gesamtbeschluß auf einer zweiten Fraktionssitzung vom 10. November 1989, die von Frau Muscheler-Frohne als letzte Chance für eine "friedliche Lösung", die Revision der bisherigen Fraktionsposition vorausgesetzt, angeregt worden war.

Massive Proteste der grünen Basis

Ab Mitte Oktober 1989 hagelte es dann massive Proteste grüner Parteigliederungen (Ortsverband Rastatt, Ortsverband Baden-Baden, Kreisverband Karlsruhe), die ebenso wie die Humanistische Union und der Sprecherrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Christen bei den Grünen forderten, daß die Fraktion umgehend den inkriminierten Antrag im Landtag einbringt. Dem Ortsverband Rastatt, bei den Landesrealos bestens gehaßt, widerfuhr dabei die zweifelhafte Ehre, eine neue Variante grüner Streitkultur vorgeführt zu bekommen: Die Parlamentsmannschaft verweigerte schlichtweg die Annahme seines Schreibens, offenkundig wegen vermuteter Widerspruchsmitteilung. Dies inspirierte die Rastatter Ketzer zu einem "Offenen Brief an die Landtagsfraktion", der dem grünen Parteiorgan zum Abdruck zugeleitet wurde, in der stillen Hoffnung, wenigstens auf diesem Wege das ungnädige Ohr des Patienten zu erreichen. Aber da dieses Blättchen längst zum Sprachrohr der Parteikönige an das gemeine Volk verkommen ist, unterblieb natürlich die erbetene Veröffentlichung, und der Ortsverband Rastatt wird wieder einmal mehr gezwungen sein, auf dem Wege der Selbsthilfe sich Gehör zu verschaffen.

Grüner Landesvorstand gibt sich pastoral

Ende November 1989 meldete sich auch nach mehrmonatiger Funkstille im Fall Schweizer der Landesvorstand zu Wort. Wer allerdings erwartet hatte, daß er – immerhin hatte der Landesverband Kopien sämtlicher Protestbriefe an die Fraktion erhalten und war demzufolge über alle Vorgänge bestens informiert – wenigstens andeutungsweise und in Verteidigung des grünen Tendenzbeschlusses ein gewisses Unverständnis über die Machenschaften der Realo-Parlamentarier bekunden würde, wurde schnell eines Besseren belehrt: In zwei Schreiben an die Ortsverbände Rastatt und Baden-Baden, randvoll mit versteckten Sympathiebekundungen für die Umtriebe der grünen Repräsentanten, wurden die aufmüpfigen Ortsverbände dazu ermahnt, "im Gegenüber immer zuerst den Menschen und dann den politischen Gegner zu sehen", diesen "fair zu behandeln und seine Entscheidungen ernst zu nehmen" und auch ja gefälligst das "vernetzte Denken" (was immer das sein mag) nicht zu vergessen. Die Antworten auf diese Predigten mit unbestreitbar satirischer Qualität stehen noch aus.

Grüne Landtagsfraktion – obrigkeitshörig

Und schließlich hat auch die Fraktion mittlerweile auf die Proteste reagiert: Nachdem ihr der Wissenschaftsminister Ende Oktober noch einmal schriftlich bestätigt hat, daß für sein Haus die Rechtslage eindeutig ist – was scheren ihn schließlich die unmaßgeblichen Einwände zweier Bundesverfassungsrichter, wenn die staatliche Loyalität zu den Amtskirchen erneut unter Beweis zu stellen ist – und Professor Schweizer, zumindest aus pragmatischen Gründen, aus der Theologischen Fakultät entfernt werden muß, war dem nunmehr vermeintlich auch amtlicherseits bestätigten Kurs der Abgeordneten nur noch durch einen letzten öffentlichen Akt die angemessene Glaubwürdigkeit zu verleihen. Und so richtete man, um dem vielmals geäußerten Vorwurf kalkulierter Untätigkeit im vorliegenden Fall den Boden zu entziehen, im November eine innerfraktionelle Arbeitsgruppe ein, die sich Gedanken über die Novellierung des Reichskonkordats machen soll. Auf deren Ergebnisse darf man jetzt schon gespannt sein; die Geschichte der grünen Dummheiten in Sachen Staatskirchenrecht hat alle Chancen, eine unendliche zu werden.

"Mit ganzer Autorität des Amtes gelogen" – Theologe Schweizer gibt mutiges Beispiel

Nicht unerwähnt bleiben soll, daß die Mutation des Falles Schweizer zu einer internen Auseinandersetzung um eine parlamentarische Intervention der Grünen begleitet war von einer ebenso rasanten Entwicklung des innertheologischen Disputs um den Zölibat und seine Folgen, der den staatskirchenrechtlichen Aspekt des Geschehens wochenlang aus den Schlagzeilen verdrängte. Der Theologe, er war ja von Anfang an mit einer geharnischten Kritik des Zölibats an die Öffentlichkeit gegangen, spitzte alsbald seine Attacken auf den Vorwurf der amtskirchlichen Doppelmoral zu, indem er behauptete, daß die Bischöfe Liebesbeziehungen von Priestern, und solche gebe es massenhaft, durchaus tolerierten, solange diese wilden Ehen nicht legalisiert werden. Der Rottenburger Bischof Kasper leugnete selbstverständlich diesen Sachverhalt, den zu seinem Ärger auch noch zwei Ex-Zölibatessen, die nunmehrigen Ehefrauen der bereits geschaßten Theologieprofessoren Neumann und Bartholomäus, in der Presse bestätigten, woraufhin Schweizer nicht nur androhte, den Beweis seiner Aussage gegebenenfalls über weitere Enthüllungen anzutreten, sondern auch noch seinem kirchlichen Vorgesetzten vorhielt, "mit der ganzen Autorität des Amtes gelogen" zu haben. Die Kommunikation mit der Diözesanleitung hat der Hochschullehrer inzwischen eingestellt, er unterrichtet weiterhin – auch ohne missio – an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Tübingen und bleibt für weitere Überraschungen allemal gut.

Trennung von Staat und Kirche bleibt auf der Tagesordnung!

Vorläufiges Fazit: Aussagen darüber, wie der Fall Schweizer letztendlich auf Seiten der Landesregierung, die jetzt am Zuge ist, gelöst werden wird, können zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulativen Charakter haben. Möglich ist tatsächlich noch alles; am wahrscheinlichsten erscheint allerdings der Vollzug des gehabten Verfahrens unter – und das wäre neu – Einschluß einer finanziellen Beteiligung der Amtskirche an den Kosten der damit unumgänglichen Ersatzprofessur. Die Auseinandersetzungen unter den Grünen in Baden-Württemberg werden weitergehen, bis die Trennung von Staat und Kirche zu den programmatischen Forderungen der Partei gehört und eine entsprechende politische Praxis auf allen Ebenen daraus resultiert. Aktuelle Anlässe wie der Fall des Theologen Schweizer – zwei seiner Tübinger Kollegen sollen sich ebenfalls mit Heiratsgedanken tragen, wie man munkelt – dürften dafür sorgen, daß das Feuer der Diskussion von der Parteispitze nicht auf Dauer ausgetreten werden kann.

Jürgen Hettel, Rastatt

Kufög Klerum 1989 an die Landtagsfraktion der Grünen vergeben

Am 23. Dezember 1989 verlieh die MIZ-Redaktion den "Kufög Klerum" für das Jahr 1989 – den Kulturpreis zur Förderung klerikaler Umtriebe – an die Fraktion der Grünen im baden-württembergischen Landtag.

Das Telex an die Landtagsfraktion hat folgenden Wortlaut:

Unter dem Datum des 23. Dezember 1989 verleiht die MIZ-Redaktion den diesjährigen "Kufög Klerum" an die Fraktion der Grünen im baden-württembergischen Landtag. Dieser bedeutende europäische Kulturpreis ist an keine materielle Dotation gebunden – aber eine Auszeichnung von hohem moralischen und ideellen Wert.

Mit der Preisverleihung soll die Landtagsfraktion der Grünen für ihren aufopferungsvollen Kampf gegen die Trennung von Staat und Kirche und ihr unvergleichliches Engagement im Fall Schweizer geehrt werden.

Die Verleihungsurkunde wird in den nächsten Tagen überreicht.

Wir gratulieren!

Berlin/Lahr, den 23. Dezember 1989

im Auftrag: Frank L. Schütte, MIZ-Redaktion