Jetzt wird für die Bundeswehr geseelsorgt

Gunnar Schedel

Die friedensethische Tradition des BEK ist mit der Einigung über den Militärseelsorgevertrag abgewickelt

Aus: MIZ 1/02

Bei der Vereinigung der beiden Dachverbände der evangelischen Kirchen, der Evangelischen Kirche in Deutschland (West) und dem Bund der evangelischen Kirchen (Ost), wurden seinerzeit die Privilegien der EKD einfach auf den Osten übertragen, auch wenn die ostdeutschen Protestanten nicht von allen Regelungen so richtig begeistert waren. Nur in der Frage der Militärseelsorge bewahrten die "Schwerter zu Pflugscharen"-Christen ein eigenes Profil. Rechtzeitig zu den ersten weltweiten Kampfeinsätzen der Bundeswehr wird dies nun geändert.

Während in der Bundesrepublik bereits lange vor der Wiederbewaffnung im Hintergrund Gespräche über Pfarrer in Uniform geführt wurden und diese in der Bundeswehr sehr schnell ihren Dienst antraten, hatte es in der DDR keine Militärseelsorge gegeben. In der kritischen Auseinandersetzung mit dem SED-Staat war der Flügel innerhalb der evangelischen Kirche, der der Nationalen Volksarmee und Gewaltanwendung generell kritisch gegenüberstand, zu beträchtlichem Einfluß gelangt, "Friedensethik" wurde groß geschrieben. Die in der DDR bestehende deutliche Trennung von Staat und Kirche wurde dabei positiv gewertet und geradezu als Voraussetzung dafür angesehen, daß die Kirche Distanz zu staatlichen Erwartungen wahren konnte, wenn es um die Einschätzung militärischer Einsätze ging.

Als der BEK sich dann weigerte, den Militärseelsorgevertrag von 1957 einfach unverändert zu übernehmen, führte dies zu heftigen Reaktionen in Militär und Politik, die ostdeutschen Protestanten mußten sich ein "elitär-pazifistisches Bewußtsein" vorhalten und darüber belehren lassen, sie hätten den Unterschied zwischen "der Rolle der Kirche in der Demokratie und in einer Diktatur" nicht verstanden.(1) Trotz solchen Gegenwindes entwickelte sich in der evangelischen Kirche in der Folgezeit eine lebhafte Diskussion über die Frage, wie die Seelsorge für Soldaten denn zukünftig geregelt sein sollte. Am pointiertesten drückte es EKD-Ratsmitglied Axel Noack aus, der davon sprach, daß Militärseelsorge beizeiten "Wehrkraftzersetzung" sein müsse.

In wessen Dienst?

Die entscheidenden Kritikpunkte waren das Dienstverhältnis (Militärpfarrer sind Beamte auf Zeit, stehen als solche also in einem besonderen Loyalitätsverhältnis dem Staat gegenüber) sowie der Lebenskundliche Unterricht, der von den Militärgeistlichen im Rahmen der "Gesamterziehung" der Soldaten auf den "Grundlagen christlichen Glaubens" erteilt wird.(2) In beiden Fällen wurde eine zu große Nähe zum Staat und dessen, sich gegebenenfalls von den kirchlichen unterscheidenden Interessen gesehen. Auch in vielen West-Synoden gab es Anfang der 1990er Mehrheiten für eine Revision des Militärseelsorgevertrages, so daß von der EKD ein Ausschuß eingerichtet wurde, der Alternativen erarbeiten sollte. Dieser legte nach monatelanger Arbeit im November 1993 zwei Modelle vor: eines übernahm die Regelungen des alten Militärseelsorgevertrages weitgehend unverändert, das andere konzipierte eine Soldatenseelsorge und übernahm viele Reformideen (so sollte die Zentrale Dienstvorschrift zum Lebenskundlichen Unterricht geändert und das Evangelische Kirchenamt in ein kirchliches Amt umgewandelt werden).

Zu einer Entscheidung kam es jedoch nicht, vielmehr wurden die Papiere an die Landeskirchen zurückverwiesen, damit diese dazu Stellung nehmen könnten. Als sich hier eine Mehrheit für den Reformvorschlag abzeichnete, bat der Rat der EKD im darauffolgenden Jahr die Synode von Halle um ein entsprechendes Verhandlungsmandat - sah sich dann jedoch dem Veto zweier westlicher Landeskirchen gegenüber. Die Betonfraktion hatte in dem Moment, wo das "bewährte System" mit seinen Privilegien zur Disposition gestanden hätte, die Bremse getreten. Der anschließende "Kompromiß von Halle" bemühte sich nur noch um Schadensbegrenzung: der Militärseelsorgevertrag wurde nicht angetastet, einzelnen Landeskirchen jedoch die Möglichkeit eingeräumt, Soldatenpfarrer aus dem Staatsdienst in ein kirchliches Dienstverhältnis zu überführen.(3)

Im Juni 1996 wurde dann die Rahmenvereinbarung über die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr im Bereich der neuen Bundesländer unterzeichnet, die einem zentralen Anliegen der evangelischen Kirchen zwischen Rostock und Chemnitz entgegenkam, indem es Soldatenseelsorger als Kirchenbeamte einstufte (die freilich ebenso wie ihre staatsbeamteten Kollegen im Westen aus dem Etat des Verteidigungsministeriums bezahlt wurden). Der Lebenskundliche Unterricht fand in dem Vertrag hingegen keine Erwähnung.(4) Trotz einiger Einwände hatten - außer der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - auch alle ostdeutschen Landeskirchen der Regelung im Vorfeld zugestimmt.(5)

Schrumpfende Reformfraktion

Befristet ist die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2003. Für die Zeit danach sollte endlich eine für alle Bundeswehrstandorte einheitliche Regelung gefunden werden. Bereits im März 2001 legte ein Ausschuß des Rates der EKD seinen Abschlußbericht "zur künftigen Gestaltung der Militär/Soldaten-Seelsorge" vor. Anders als knapp zehn Jahre zuvor ist in dem Papier von grundlegenden Veränderungen nicht mehr die Rede; im Gegenteil wird explizit darauf hingewiesen, "daß in einer öffentlichen Debatte die gegenwärtig guten Arbeitsbedingungen ... Schaden leiden" könnten. Gerade die "Unabhängigkeit der kirchlichen Leitung" sei bei einer Änderung des Militärseelsorgevertrages in Frage gestellt.(6) Daß damit die ursprüngliche Argumentation des BEK, der das Abkommen aus selbigem Grunde revidiert wissen wollte, auf den Kopf gestellt wurde, spiegelte nur den veränderten Diskussionsstand innerhalb der evangelischen Kirche wider. Wenn es auch noch eine rührige Gruppe um den Dietrich-Bonhoeffer-Verein und einige ostdeutsche Synodalen gab, die an der Idee einer grundlegenden Reform der Militärseelsorge festhielten, engagierten sich doch beiweitem weniger Protestanten in dieser Frage als unmittelbar nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Die Hinhaltetaktik des Establishments, das alle Reforminitiativen einfach ausgesessen hat, mag zur Demotivation ebenso beigetragen haben wie die eindeutigen Signale aus der Bundesregierung, die keinerlei Bereitschaft zu einer Neuverhandlung des Militärseelsorgevertrages erkennen ließ.

So wurde im November 2001 auf der Synode in Amberg die friedensethische Tradition des BEK sang- und klanglos abgewickelt. Die Ostkirchen treten dem Militärseelsorgevertrag zwar nicht bei, da "Bundeswehr-Seelsorge" jedoch als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe in die Grundordnung der EKD Einzug halten wird, finden die bestehenden Regelungen auch in den neuen Bundesländern Anwendung. Als einzige nennenswerte Veränderung bleibt die (im Osten bereits gegebene) Möglichkeit, daß Militärpfarrer als staatliche Angestellte ihren Dienst verrichten. Dies gewährleiste "ein Höchstmaß an Freiheit und kirchlicher Eigenständigkeit". Eine vom Bonhoeffer-Verein eingereichte Tischvorlage, die unter anderem auf der Einrichtung rein kirchlicher Dienstverhältnisse beharrte, wurde vom Präsidium der Synode nicht einmal an die Teilnehmer verteilt.(7)

Friedensethik?

Mit der Synode von Amberg wurde jedoch nicht nur die von den ostdeutschen Protestanten geschätzte Tradition eines eher distanzierteren Verhältnisses von Staat und Kirche endgültig Geschichte. In Zeiten des Krieges bemüht sich die Kirchenleitung auch, wieder staatlichen Wünschen nach einer Legitimation des wenn nicht gerechten, so doch gerechtfertigten Krieges zu entsprechen. Die mehrheitlich vertretene Auffassung der Synode, daß militärische Gewaltanwendung "keinen grundsätzlichen Widerspruch zu einer christlichen Friedensethik" darstelle, war nicht nur ein deutliches Signal für die zwei Wochen später im Bundestag anstehende Abstimmung über die Beteiligung deutscher Truppen im Krieg in Afghanistan, sie unterstreicht auch nochmals, wozu Militärseelsorge in Zukunft wieder gut sein wird. Die Abkehr von friedensethischen Positionen mit Folgen hatte sich bereits seit längerem angedeutet. Bereits im Herbst des vorausgegangenen Jahres hatte der evangelische Militärbischof Hartmut Löwe betont, Kritik an politischen Entscheidungen über Kampfeinsätze stehe Militärpfarrern nicht zu, sie hätten sich "nur um die Menschen" zu kümmern.(8) Der katholische Militärbischof Walter Mixa hingegen betonte sogar in einem Vortrag bei der Führungsakademie der Bundeswehr zunächst, daß sich Seelsorge in den Streitkräften nicht auf "individuelle Frömmigkeitsübungen" beschränken dürfe, sondern wirksam "auf eine Gewissensbildung zumal des militärischen Führungscorps hinwirken" müsse. Um dann allerdings einschränkend hinzuzufügen, daß gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil im Soldaten ein "Diener für Sicherheit und Freiheit der Völker" zu sehen sei und einem "verabsolutierten Gesinnungspazifismus" die Spitze genommen werden müsse. Wenn dann weiterhin zu lesen ist, daß "eine politisch-moralische Auswertung des Kosovo-Konfliktes ... unmöglich pensionierten Generalen und der PDS überlassen bleiben" dürfe, wird klar, daß auch in diesem Fall das Angebot an den Staat dahin geht, im entscheidenden Fall "ultima ratio" zu murmeln - was für das jeweils kriegführende Kabinett dann soviel bedeutet wie "ego te absolvo".(9)

Anmerkungen:

1 vgl. Stärkung der Kampfmoral oder Wehrkraftzersetzung, in: MIZ 1/92, S. 33-35

2 ZDv 66/2, Lebenskundlicher Unterricht

3 Vgl. Jan Niemöller: Ohne Not, aber genötigt. Der "Kompromiß von Halle" ist eine Reform zum Schlechteren, in: Publik-Forum 23/1994, S. 64

4 Vgl. den diesbezüglichen Briefwechsel zwischen dem evangelischen Militärbischof Hartmut Löwe und Bundesverteidigungsminister Volker Rühe vom Sommer 1997. Abgedruckt in: Militärseelsorge IV: Die Rahmenvereinbarung über die evangelische Seelsorge in der Bundeswehr im Bereich der östlichen Bundesländer. Überprüfung und zukünftige Gestaltung. Dokumente und Materialien. Hrsg. vom Kirchenamt der EKD. Hannover 2001, S. 37-39

5 Vgl. hierzu die Dokumentation in Verantwortung, hrsg. vom Dietrich-Bonhoeffer-Verein, Heft 18 (November 1996)

6 Der Abschlußbericht ist abgedruckt in Militärseelsorge IV, S. 66-81

7 Vgl. Frankfurter Rundschau vom 7.11.2001; Pressemitteilung des dbv vom 4.11.2001; die Tischvorlage ist abgedruckt in Verantwortung 27-28 (Dezember 2001) und unter http://dietrich-bonhoeffer-verein.dike.de

8 epd-Wochenspiegel 48/2000 vom 30.11.2000

9 Walter Mixas Vortrag Die Waffen segnen? Legitimation militärischer Einsätze der Streitkräfte und Militärseelsorge ist zu finden unter www.kmba.de/aktuell/Bischof/mixa_070501.htm