Atheistenverband zum Sparpaket: Bei Kirchensubventionen sparen

Pressemitteilung vom 06.07.2010

Die Nichtberücksichtigung der staatlichen Zuwendungen an die Kirchen bei den geplanten Sparmaßnahmen beklagt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Der Staat finanziert in erheblichem Umfang rein kircheninterne Tätigkeiten. Hierbei handelt es sich nicht um Sozialausgaben, sondern um Subventionen", sagte René Hartmann, der Erste Vorsitzende des IBKA. Es sei nicht einzusehen, warum im Sozialbereich gekürzt werden soll, die Zuwendungen an die Kirchen jedoch aus der Spardebatte herausgehalten werden.

Merkblatt zum Kirchenaustritt „Fünf Schritte in die Freiheit“

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 11. April 2010

Immer mehr Menschen überlegen sich angesichts der zahlreichen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe sowie der Reaktion der offiziellen Kirchenvertreter, aus der Kirche auszutreten.

Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat jetzt ein „Merkblatt Kirchenaustritt“ vorgelegt, in dem alle hierfür notwendigen Informationen enthalten sind. Im Zentrum des Merkblatts stehen „Fünf Schritte in die Freiheit“. Hier wird genau beschrieben, was man in Freiburg oder sonst im Land Baden-Württemberg tun muss, um die Kirche rechtsgültig zu verlassen.

Den Seinen gibt's der Herr vom Staat

Falko ten Bosch

Carsten Frerk"Den Seinen gibt's der Herr vom Staat", war das Motto des Vortrages von Dr. Carsten Frerk, zu dem die Regionalgruppe Köln-Bonn-Düsseldorf des Förderkreises der Giordano-Bruno-Stiftung und der Landesverband NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten am 17. April 2010 in die "Alte Feuerwache" der Stadt Köln eingeladen hatte.

Mit gut 45 Interessierten war der Saal trotz des guten Biergartenwetters am Samstag abend bis auf wenige Plätze voll belegt.

Der Vortrag wurde eröffnet mit einer Geschichte über die Produkte eines Weltkonzerns. Dieser Konzern, welcher den Zuhörer von seiner Geburt bis zum Tode und über den Tod hinaus mit seinen Produkten, Institutionen und Tätigkeiten begleitet, nimmt mit gigantischen Geldsummen, Besitztümern und einmaligen Sonderrechten Einfluß auf alle Aspekte des menschlichen Lebens.

Jeder Zuhörer wusste natürlich, dass hier die Kirche bzw die beiden großen Kirchen in Deutschland gemeint waren.

Aufklärung über finanzielle Kirchen-Privilegien anlässlich der Bischofskonferenz in Freiburg

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 22. Februar 2010

Nicht nur die jüngsten Missbrauchsfälle verdienen größtmöglichste Aufklärung, meint der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V., sondern darüber dürfe man die Aufklärung der Menschen über die "dauerhafte und skandalöse Privilegierung der christlichen Kirchen" mit Geld aus den öffentlichen Kassen nicht vergessen.

Unglaubliche finanzielle Verflechtung von Kirche und Land Baden-Württemberg

Auszüge aus einem Flugblatt des Freiburger Regionalverbands, Dezember 2009

Sechs Punkte zum Nachdenken !!!


Wussten Sie, dass...
  1. ... die Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer befreit sind?
    Grundsteuerfrei sind nicht nur die Wohnungen von Bischöfen, Priestern und Kirchendienern, sondern auch der übrige, riesige Grundbesitz– der gesamte land- und forstwirtschaftliche Besitz der Kirchen sowie ihre innerstädtischen Grundstücke– bis hin zu den von den Kirchen verpachteten Gaststätten!

Beschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr gescheitert

Pressemitteilung vom 13.10.2009

Die vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützte Beschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist als unzulässig zurückgewiesen worden. "Es ist für uns natürlich enttäuschend, dass die Beschwerde gegen die Austrittsgebühr ohne weitere Begründung verworfen wurde", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. "Es bleibt aus unserer Sicht inakzeptabel, dass der Staat den Austritt aus der Kirche mit einer Gebühr erschwert, während der Eintritt kostenfrei ist."

7. Werden für die Austrittserklärung Gebühren verlangt?

Das ist je nach Bundesland verschieden. In manchen Bundesländern werden beim Kirchenaustritt keine Gebühren erhoben. In anderen wird eine Gebühr fällig, die bis zu 50 Euro und mehr betragen kann.

Es stellt sich die Frage, ob derart hohe Gebühren, die Menschen im Einzelfall durchaus vom Kirchenaustritt abhalten können, noch mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren sind. Lesen Sie hierzu den Artikel Kirchenaustrittsgebühren: Wie einige Bundesländer den Austritt erschweren (Der Artikel gibt den Stand von Anfang 2000 wieder. Seitdem sind die Gebühren teilweise erneut kräftig angehoben worden).