Hessische Verfassungsreform vorerst gescheitert - Gottesbezug abgewendet?

René Hartmann

Juni 2005

Reformiert sollte sie werden, die hessische Verfassung – und neben der Streichung der Todesstrafe (die aber sowieso nicht angewandt wird, weil das Grundgesetz sie verbietet), der Aufnahme des Tierschutzes und zahlreichen anderen Änderungen sollte auch ein Gottesbezug in die Verfassung. So sah das jedenfalls der Entwurf der parteienübergreifenden Enquetekommission vor, die eineinhalb Jahre an einer Änderung der Verfassung gearbeitet hatte.

Groß war nun die Empörung bei CDU, FDP und Grünen, als die SPD sich nun aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Entwurf aussprach. Darunter auch der, dass in dem Entwurf eine "Schlechterstellung von Menschen ohne religiöses Bekenntnis" gesehen wurde (Sozialdemokrat 03/2005)

Es sollte eigentlich ohne weiteres klar sein, dass ein Gottesbezug gegen die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates verstößt. Er stellt außerdem eine Missachtung der Überzeugungen der nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger dar, die inzwischen einen nicht unerheblichen Teil der Wähler darstellen.

Dass ein Gottesbezug in der Verfassung in der hessischen SPD als problematisch angesehen wird, stellt einen gewissen Hoffnungsschimmer in einer politischen Landschaft dar, in der nahezu alle Parteien und Politiker trotz ständig sinkenden Anteils der Kirchenmitglieder die Verflechtung von Staat und Kirchen als ganz selbstverständlich hinnehmen, ja sie oft sogar noch weiter zementieren wollen. Auch die Haltung der Hessen-SPD ist leider nicht repräsentativ für die Gesamtpartei, hatten sich doch in der Bundes-SPD maßgebliche Stimmen für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung ausgesprochen.

Dass die hessische Verfassungsreform samt Gottesbezug vorerst gescheitert zu sein scheint, darf für die Konfessionslosen kein Anlass sein, sich beruhigt zurückzulehnen. Es ist nicht auszuschließen, dass besonders von Seiten der CDU in dieser Angelegenheit ein neuer Anlauf unternommen wird. Die Union könnte bestrebt sein, damit eine Art Ausgleich für das besonders von ihr heftig beklagte Fehlen eines Gottesbezugs in der EU-Verfassung zu schaffen.

Fazit: Obwohl das Verhalten der hessischen SPD einen kleinen Lichtblick darstellt, spielen die Konfessionslosen als Gruppe in der Politik immer noch fast keine Rolle. Sollte die Einführung eines Gottesbezuges erneut auf die Tagesordnung kommen, sollte alles getan werden, um einen möglichst breiten Protest dagegen zu Stande zu bringen. Dies erscheint nicht ganz aussichtslos; so hat sich auch die Freireligiöse Landesgemeinde Hessen gegen einen Gottesbezug ausgesprochen.

Die Chancen, dass ein Gottesbezug zumindest nicht wie seinerzeit in Niedersachsen ohne größeren Widerstand in die hessische Verfassung kommt, stehen jedenfalls heute besser als je zuvor.