Podiumsdiskussion
Wann: Donnerstag, 13. Februar 2025 um 19:00 Uhr
Wo: Haus der Demokratie und Menschenrechte | Greifswalder Straße 4 | 10405 Berlin
Eintritt frei
Ist es ein Wagnis, der Religion einen geringeren Stellenwert in der Politik einzuräumen als aktuell? Für einen Teil der Gesellschaft schon. Doch für eine wachsende Mehrheit der Bevölkerung würden ein Zurückdrängen der Rolle der Religion in Politik und Gesetzgebung und ein Abbau der kirchlichen Privilegien eine Befreiung von Bevormundung bedeuten und ein mehr an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.
Die Ampel hatte einige religionspolitische Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag, die sie nicht umgesetzt. hat. Zwar wurde der Paragraph 219a nach heftigen Kämpfen der Zivilgesellschaft abgeschafft, der § 218 jedoch, der den Schwangerschaftsabbruch als Straftat behandelt, ist immer noch im Strafgesetzbuch. Grund dafür ist der Widerstand der Kirchen, die einer gerade eben befruchteten Eizelle Persönlichkeitsrechte zuschreiben, die über denen der Frau stehen. Am Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen an seinem Lebensende wird immer wieder gerüttelt. Die Staatsleistungen an die Kirchen – Zahlungen seit 1803 für verlorengegangene Pfründe – sind immer noch nicht beendet, obwohl deren Ablösung Verfassungsauftrag ist. Diese Privilegien sind ebenso erhalten geblieben wie das kirchliche Sonderarbeitsrecht, der staatliche Kirchensteuereinzug und der Religionsunterricht. An diese Privilegien hat sich die Ampel nicht herangewagt.
Angesichts der sich weiter verbreitenden Ablehnung von Kirchen und Glauben sollte die Zivilgesellschaft es wagen und sich dafür einsetzen, den Einfluss der Religion auf politische Entscheidungen zu verringern – auch und gerade weil die Religionspolitik der künftigen Bundesregierung sich voraussichtlich von der jetzigen unterscheiden wird.
Wir möchten mit den Podiumsgästen und dem Publikum dieser Veranstaltung darüber diskutieren, wie das Verhältnis zwischen Staat, Religionsgemeinschaften und der wachsenden religionsfreien Bevölkerungsmehrheit gestaltet werden könnte. Angedacht sind etwa Fragen des öffentlichen Friedens (§ 166 StGB), der sexuellen Selbstbestimmung (§ 218 StGB), Ablösung der Staatsleistungen, Positionierung zum Islamismus.
Veranstalter sind der Landesverband Berlin/Brandenburg des IBKA und die evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg, die Diskussion wird moderiert von Philipp Möller.