2001 - Meldungen 3033-3055

2001 - Meldungen 3033-3055 rhartmann Mo, 2001-12-31 09:00

Europa

Deutschland

  • (3033) Mannheim. Moslemische Lehrerinnen mit Kopftuch haben in Baden-Württemberg keine Chance auf Einstellung in den Schuldienst. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Berufungsklage der Lehrerin Fereshta Ludin ab. Sie hatte sich unter Verweis auf Religionsfreiheit geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen und war deshalb nicht ins Beamtenverhältnis übernommen worden. Die Richter urteilten, dass bei Lehrern die staatliche Neutralitätspflicht Vorrang vor Religionsfreiheit hat. Der Kölner Zentralrat der Muslime kritisierte das Urteil als „Berufsverbot“.

    In erster Instanz hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart zu Gunsten des Oberschulamts Stuttgarts gegen Ludin entschieden. Ludin sagte nach der Urteilsverkündung, das Kopftuch sei kein Symbol religiöser Unterdrückung von Frauen. Sie wolle auch nicht für den Islam werben. Einziger Grund für das Tragen des Kopftuchs sei die „Bedeckung ihrer Reize“ vor Männern, sagte die 28 Jahre alte, in Afghanistan geborene Deutsche. Nun müsse sie nach Berlin „auswandern“, wo sie als Lehrerin an einer islamischen Schule arbeiten könne. Ludins Anwalt sagte, er werde möglicherweise bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Die Richter betonten dagegen das Recht von Schülern und Eltern auf Freiheit von religiöser Beeinflussung. Auch könne das Tragen eines Kopftuchs die friedliche Koexistenz der Religionen an den Schulen beeinträchtigen. (Az.: 4 S 1439/00) (Berliner Zeitung, 27.6.01)

  • (3034) Berlin. Zwei bayerische evangelische Kirchenvertreter haben Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Kreuz für sein Büro im neuen Kanzleramt gespendet. Dekan Michael Wehrwein (Lohr am Main) und der Landessynodale Fritz Schroth (Bischofsheim) sandten es dem Kanzler zu. In ihrem Begleitbrief heißt es: „Da wir wissen, dass Sie evangelischer Christ sind, möchten wir als Zeichen der Verbundenheit Ihnen für Ihre Arbeitsräume ein Kreuz als Zeichen des christlichen Glaubens und der Solidarität Gottes mit dieser Welt, als Zeichen der Erlösung und Hoffnung für diese Welt überreichen.“ Die beiden Kirchenvertreter bedauern, dass der Einzug in das Amt ohne kirchliche Beteiligung stattfand. In Bayern sei es „eine Selbstverständlichkeit, dass auch öffentliche Gebäude und Arbeitsräume mit einer kurzen Segenshandlung in Dienst genommen werden“. Dies sei „keineswegs bayerische Folklore, sondern Ausdruck des Wissens um die Notwendigkeit von Gottes Segen für alles Tun und der Abhängigkeit von ihm.“ (idea-online, 29.5.01)

  • (3035) München. Im Münchner Kirchengemeindeamt (KGA), der Verwaltung sämtlicher evangelischer Gemeinden der Stadt, herrschen nach Einschätzung von Mitarbeitern „menschenverachtende“ Zustände. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf einen vertraulichen Brief der Mitarbeitervertretung an den Stadtdekan Hans Dieter Strack. In dem Brief heißt es, im KGA herrsche ein Klima der Einschüchterung. Amtsleiter Bruno Müller lasse eine „unfassbare menschenverachtende Vorverurteilung spüren“. Einige der Kollegen seien „aufgrund der geschilderten Umstände bereits psychisch angeschlagen“. Differenzen gibt es offensichtlich auch in der Leitung des Amtes. So wird die Stellvertreterin des Amtschefs, Renate Kux, am 1. Juli ins landeskirchliche Rechnungsprüfungsamt wechseln. Der Wechsel der bei den Mitarbeitern beliebten Finanz-Expertin sei allerdings mit „keinerlei Schuldzuweisung“ verbunden.. Hintergrund: Das Kirchengemeindeamt war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, weil durch Fehlbuchungen das Vermögen von angeblich 32 Millionen Mark auf sieben Millionen Mark geschrumpft war. (Süddeutsche Zeitung, 11.6.01)

  • (3036) Bremen. Die Evangelische und die Katholische Kirche in Bremen sind gegen Islamkunde im Rahmen des Biblischen Geschichtsunterrichtes in den Schulen. Das erklärte der theologische Repräsentant der Bremischen evangelischen Kirche, Pastor Louis-Ferdinand von Zobeltitz. Er verwies auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen: Nach der Bremer Landesverfassung findet in Bremer Schulen ein Angebot „Biblische Geschichte“ statt, dieses Fach soll auf allgemein christlicher Grundlage konfessionell ungebunden unterrichtet werden. Da könnten auch nichtchristliche Schüler und Schülerinnen hingehen. Der Unterricht finde zwar „auf allgemein christlicher Grundlage“ statt, müsse aber so gestaltet werden, dass andere religiöse Identitäten respektiert werden.

    Es gibt Vorüberlegungen, ob außerhalb des normalen Unterrichtsangebotes islamischer Religionsunterricht in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften angeboten werden kann. Die beiden Kirchen bezeichnen ihre Haltung zu diesem Vorschlag als „abwartend“. Diese Angebote dürften „nicht ausschließlich religionskundlich orientiert“ sein und auch nicht „von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet werden“. Möglicherweise hätten die christlichen Kirchen aber nichts dagegen, wenn solche AGs von „religionspädagogisch ausgebildeten Muslimen“ angeboten würden, betonte von Zobeltitz. (taz, 28.06.01)

  • (3037) Mainz. Die brisante Akte „Mainz“ auf dem Schreibtisch von Kurienkardinal Joseph Ratzinger (74) wächst von Monat zu Monat um einige Zentimeter. Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation ist oberster Ermittler (und vermutlich auch Richter) in der bizarren Affäre um Weihbischof Franziskus Eisenbach (58), die seit Mitte September 2000 die weltliche wie die kirchliche Justiz auf Trab hält und über Mainz hinaus für Schlagzeilen sorgt. Der Doktor der Theologie Eisenbach wird von der Professorin Anne Bäumer beschuldigt, an ihr und an weiteren Personen einen Großen Exorzismus vorgenommen zu haben. Es spielen auch Sex-Vorwürfe eine Rolle, die vom Bischöflichen Ordinariat sibyllinisch mit „körperlicher Nähe und Zuwendung“ umschrieben wurden.

    Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Weihbischof, unter anderem wegen Verdachts der Körperverletzung, wurden von der Mainzer Staatsanwaltschaft eingestellt - sie zog die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin in Zweifel. Dagegen hat der Anwalt der Professorin, Helmut Jipp (Hamburg), bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der Jurist vermutet ein Zusammenspiel zwischen Justiz und Bistum.

    Der Exorzismus-Vorwurf wiegt in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings schwerer als die mögliche strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Denn der feierliche oder Große Exorzismus, eine rituelle Verbannung böser Mächte aus Personen oder Gegenständen, darf nach dem katholischen Kirchenrecht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ortsbischofs praktiziert werden. In der Vergangenheit war es mehrmals zu Todesfällen gekommen, in Deutschland zuletzt 1976 beim Exorzismus an einer Studentin im unterfränkischen Klingenberg. Der zuständige Bischof ist Kardinal Karl Lehmann, Doktorvater und Freund des Beschuldigten seit mehr als 30 Jahren. „Wir gehen davon aus, dass Kardinal Lehmann von den Großen Exorzismen wusste“, sagt Anwalt Jipp. „Absurd“, entgegnet ein Sprecher des Mainzer Ordinariats: „Es gab keinen Großen Exorzismus.“

    Lehmann hatte schon im Herbst 2000 beteuert, der Weihbischof sei niemals mit einem solchen Ansinnen an ihn herangetreten. Allerdings ist in Mainz auch davon die Rede, dass Lehmann nie so genau gewusst habe, was sein Adlatus gerade mache. Hat der charismatisch-umtriebige Eisenbach, der über enge Verbindungen zu innerkirchlichen Sektierergruppen verfügt, als Spezialist für „Befreiungsdienste“ gilt und offenbar von seiner spirituellen Sendung überzeugt ist, eventuell auf eigene Faust gehandelt?

    In Mainz hat sich jedenfalls eine weitere Exorzismus-Zeugin gemeldet. Und die Anzeigeerstatterin hält eine ganze Liste mit Namen parat, die die Vorgänge angeblich bestätigen können. Ihr Ehemann, ebenfalls Professor an der Mainzer Universität, ging mit dem Hinweis an die Öffentlichkeit: „Es gab die Exorzismen, sogar in unserem Haus.“ Der so belastete Weihbischof weigert sich, „auf Anraten der Anwälte“, detailliert Stellung zu nehmen. Er lässt über die Bistumsleitung pauschal erklären, die Vorwürfe seien falsch. Franziskus Eisenbach soll bis zur Klärung der Causa nicht in der Öffentlichkeit auftreten. Was Rom mit ihm vorhat, wird man frühestens im Herbst erfahren. Bis dahin, so hofft man, werde Kardinal Ratzinger die Akte zugeklappt und seine Entscheidung der Bischofskongregation mitgeteilt haben; ihr gehört auch Kardinal Lehmann an. (Welt, 13.7.01)

  • (3038) Karlsruhe. Die Gegner des Schulfachs „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) gaben sich vor der Verhandlung im Bundesverfassungsgericht siegesgewiss. Zur Entscheidung steht die Stellung des Religionsunterrichts und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg. Es geht auch um die Befürchtung der Religionsgemeinschaften, das Modell LER könne den verfassten Status der Kirchen ändern.

    „Ich bin zuversichtlich, dass unsere Rechtsposition bestätigt wird“, sagt Steffen Reiche (SPD), Bildungsminister im beklagten Land. Er hat gleich fünf Gegner, die überzeugt sind, mit Karlsruhe den Brandenburger Türspalt schließen zu können: Berlin-Brandenburgs Evangelische Kirche, die katholischen Bistümer Berlin, Görlitz, Magdeburg, evangelische sowie katholische Eltern und 297 CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete. Sie fordern das ordentliche Lehrfach Religion, zumindest gleichberechtigt mit LER.

    Brandenburg beruft sich auf Artikel 141 Grundgesetz, der Ausnahmen zulässt, wenn ein Land vor 1949 eine andere Regelung hatte. 1996 wurde LER nach Erprobung schrittweise Pflichtfach. Die Kirchen können in eigener Verantwortung Religion in Schulräumen anbieten; die katholische Kirche verzichtete. Von LER müssen Eltern ihre Kinder ziemlich aufwendig abmelden, über 14 Jahre alte Schüler sich selbst. 77 Prozent der Siebtklässler nehmen jetzt an LER teil, 3,7 Prozent besuchen Religion, außerhalb der Stundentafel. Karlsruhe muss nun klären, ob der Zugriff des 1952 in der DDR aufgelösten Landes auf Artikel 141 zu billigen oder es als neues Land anzusehen ist. Das Urteil, das noch vor Jahresende erfolgen soll,  wird auch Grundsätzliches zum Religionsunterricht sagen. (Frankfurter Rundschau, 24.6.01)

  • (3039) Stuttgart. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nach einem von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Auftrag gegebenen Gutachten zulässig. Im Hinblick auf mögliche Streiks in dem Bereich sagte ver.di-Chef Frank Bsirske in Stuttgart, eine riesige Gruppe von Arbeitnehmern werde innerhalb der Kirche um ihre verfassungsmäßigen Rechte gebracht. Die Kirchen mit ihren 1,2 Millionen Beschäftigten seien der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. „Jetzt sind die Kirchen am Zug.“

    Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichter Jürgen Kühling kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitskämpfe, die die Evangelische und Katholische Kirche ihren Beschäftigten verweigern wollen, von dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Koalitionsfreiheit abgedeckt seien. Auch im öffentlichen Dienst dürfe für die Tarifforderung gestreikt werden. In ver.di sind rund 80.000 kirchliche Mitarbeiter organisiert. Kühling sagte, obwohl das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, ebenfalls Verfassungsrang habe, dürften diese sich nicht „über die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung hinwegsetzen.“

    Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass der so genannte „Dritte Weg zur Entgeltfindung“ bei den Kirchen kein Ersatz für den weitgehenden Verlust der Koalitionsfreiheit der Beschäftigten sei. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie ist den Angaben zufolge paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt und entscheidet mit qualifizierter Mehrheit. Kommt keine Entscheidung zu Stande entscheidet eine Schiedskommission. Kühling sprach in diesem Zusammenhang von einem „unerträglichen Zwangsschlichtungsverfahren“. (Kieler Nachrichten, 1.6.01)

Österreich

  • (3040) Wien. Ein österreichischer Abt hat in einer Predigt vor Firmlingen das „Gemeinschaftsgefühl“ im Dritten Reich gelobt. „Ein Volk, ein Reich, ein Führer und wir sind damals marschiert“, sagte der 70-jährige Abt des Stiftes Kremsmünster in Oberösterreich, Oddo Bergmair, nach einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazins Format. Der hohe katholische Würdenträger hat seine Aussagen gegenüber dem Magazin verteidigt. „Bei einer Predigt sage ich alles, wie ich es mir denke. Ich habe betont, heute ist alles Individualismus und damals war es Gemeinschaft und die Jugend war begeistert. Nur sind die Ziele falsch.“ Bergmair kritisierte, dass nur die negativen Seiten des Nationalsozialismus aufgezählt würden. „Über die Nazis darf man schimpfen, da ist alles schlecht“, bedauerte er. Er habe in seiner Predigt lediglich das Gemeinschaftsgefühl hervorheben wollen. (Newsbote, 10.6.01)

Großbritannien

  • (3041) London. Ein britisches Gericht hat einem wegen Pädophilie verurteilten Mann die Teilnahme an Gottesdiensten ohne vorherige polizeiliche Genehmigung untersagt. Außerdem seien dem 34-Jährigen jegliche Kontakte zu Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, wie die Londoner Tageszeitung The Times unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichtete. Der Mann, der gerade eine 18-monatige Gefängnisstrafe abgesessen hat, stelle nach wie vor eine große Gefahr dar. Er hatte zwei Minderjährige, die er durch seine Pfarrgemeinde kennen gelernt hatte, missbraucht. Zuvor war er wegen sexueller Übergriffe auf zwei Kinder eines Priesters ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Britische Menschenrechtsgruppen kritisierten die richterliche Anordnung und werteten sie als Einschränkung der Menschenrechte des Betroffenen. (Frankfurter Rundschau, 7.6.01)

Irland

  • (3042) Dublin. Ein 14jähriges irisches Mädchen bekam Hautausschlag, nachdem es sich mit dem Weihwasser der örtlichen Kirche an der Stirn bekreuzigt hatte. Sie glaubte nicht an ein Wunder, sondern beschloss, der Sache im Rahmen des Irish-Young-Scientist-Wettbewerbs auf den Grund zu gehen. Zusammen mit zwei Gleichaltrigen fand sie im Wasser etwa einen halben Zentimeter lange, grüne Würmer sowie deren Eier. Drei Jahre vorher waren junge Wissenschaftler im gleichen Wettbewerb schon auf Coli-Bakterien, Staphylokokken, Hefen und Schimmelpilze in Weihwasser gestoßen. In Dublin mussten vor zwei Jahren Weihwassergefäße aus einigen Kirchen entfernt werden, weil Drogenabhängige ihre Spritzen darin gespült hatten.(bild der wissenschaft, 9/2001)

Polen

  • (3043) Warschau. Nach monatelangen Debatten hat sich Präsident Alexander Kwasniewski am 60. Jahrestag des Pogroms von Jedwabne öffentlich bei den Angehörigen der von ihren polnischen Nachbarn ermordeten Juden entschuldigt. Doch nicht nur viele Bewohner des Ortes, sondern auch kirchliche Würdenträger blieben der Feier fern. An Deutlichkeit ließ die mit Spannung erwartete Rede des polnischen Präsidenten nichts zu wünschen übrig. Es gebe „keine Zweifel“, dass Polen in Jedwabne von Polen ermordet worden seien, betonte Kwasniewski: ,,Es war ein Verbrechen, für das es keine Entschuldigung gibt. Ich entschuldige mich persönlich, als polnischer Staatsbürger und Präsident Polens.“

    Wie schwer manchen Polen der offene Umgang mit den dunklen Kapiteln der eigenen Geschichte und mit antisemitischen Vorbehalten fällt, zeigte die Gedenkfeier in Jedwabne. Die meisten Bewohner des Ortes, aber auch führende Vertreter der katholischen Kirche und des konservativen Regierungsbündnisses AWS, waren der vom Fernsehen übertragenen Trauerfeier ferngeblieben. Er habe schon in einem Gedenkgottesdienst im Mai für die Toten von Jedwabne gebetet, ließ Kardinal Jozef Glemp mitteilen. Ortspriester Edward Orlowski wollte den Tag in aller Ruhe zu Hause verbringen: „Die Deutschen waren für das Massaker verantwortlich. Warum sollten wir uns entschuldigen?“ (Frankfurter Rundschau, 11.7.01)

Tschechien

  • (3044) Prag. Der tschechische Ministerpräsident Milos Zeman (CSSD) hat sich öffentlich zum Atheismus bekannt. „Mein Gott ist in Auschwitz gestorben“, erklärte er der tschechischen Tageszeitung „Mlada Frona Dnes“. Als Teenager zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr habe er noch an Gott geglaubt. Nachdem er aber erfahren habe, was in dem Konzentrationslager der Nationalsozialisten geschehen sei, könne er nicht mehr glauben, dass Gott existiere, betonte der 56 Jahre alte Sozialdemokrat. Er glaube nicht, dass ein barmherziger Gott so etwas zulassen konnte. Bislang habe er über solche Fragen noch nie in der Öffentlichkeit gesprochen. (Darmstädter Echo, 30.6.01)

Griechenland

  • (3045) Athen. Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat in letzter Instanz den Religionsvermerk in griechischen Ausweisen für verfassungswidrig erklärt. Damit setzte sich die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Kostas Simitis gegen die griechisch-orthodoxe Kirche durch. Das Thema hatte für eine monatelange öffentliche Kontroverse in Griechenland gesorgt. Die Kirche rief mehrfach die Gläubigen zu Demonstrationen auf und sammelte rund drei Millionen Unterschriften gegen das Gesetz. (Berliner Zeitung, 29.6.01)

Ukraine

  • (3046) Kiew. Papst Johannes Paul II. hat zum Auftakt seiner fünftägigen Reise in die Ukraine die Orthodoxie um Vergebung für Fehler und Irrtümer der Vergangenheit und Gegenwart gebeten. „Mögen sich die Irrtümer der Vergangenheit in der Zukunft nicht wiederholen“, sagte er bei seiner Ankunft im Flughafen von Kiew, wo ihn Staatspräsident Leonid Kutschma begrüßte. Zugleich bot der Papst den Orthodoxen die Bereitschaft der katholischen Kirche zur Vergebung für erlittenes Unrecht an. Die Erinnerung der Vergangenheit dürfe nicht den Weg zu gegenseitigem Verständnis, zu Brüderlichkeit und Zusammenarbeit bremsen.

    Kurz vor der Ankunft des Papstes hatte das Oberhaupt der dem Moskauer Patriarchat unterstehenden orthodoxen Mehrheitskirche der Ukraine, Metropolit Wolodymyr, endgültig ein Treffen abgesagt. Der Moskauer Patriarch Alexi II. erklärte, der Besuch des Papstes beruhige die Spannungen zwischen den Konfessionen in der Ukraine nicht, sondern verschärfe die Lage. Die orthodoxe Kirche wirft der katholischen unter anderem Missionierungsversuche in traditionell orthodoxen Ländern vor. Zuvor hatten rund 3000 orthodoxe Christen in Kiew gegen den Papstbesuch demonstriert.

    Bereits bei seinem Griechenland-Besuch im vergangenen Mai hatte Johannes Paul II. die Orthodoxen um Vergebung gebeten für katholische Verfehlungen, insbesondere in der Zeit der Kreuzzüge. Er komme als Pilger des Friedens und der Brüderlichkeit, unterstrich der Papst in seiner Begrüßungsrede in Kiew. Es gehe ihm keineswegs um Proselytismus, um das Abwerben von Gläubigen anderer Kirchen. Vielmehr sei er gekommen, um den Glauben zu bezeugen und die Glaubenstreue und den Mut zu würdigen, den die Ukrainer auch in der Verfolgung und unter vielen Leiden bewahrt hätten. Ausdrücklich verwies Johannes Paul II. auch auf den friedlichen und unblutigen Übergang des Landes zur Unabhängigkeit. .

    Der Moskauer Patriarch Alexi hatte noch einmal scharfe Kritik am Papstbesuch geäußert. Mit der Visite unterstütze Johannes Paul II. den „barbarischen Nationalismus“ der ukrainischen Katholiken, sagte er dem staatlichen russischen Fernsehsender RTR. Da die Orthodoxie der Ukraine innerhalb der Weltorthodoxie der Jurisdiktion Moskaus zugeordnet sei und die Orthodoxie die Mehrheit unter den Christen des Landes stelle, hätte es seiner Zustimmung zu dem päpstlichen Besuch bedurft, betonte der Patriarch.(Vorarlberg online, 25.6.01)

Türkei

  • (3047) Istanbul. Eigentlich ist es nur ein Stück Stoff – doch es scheint, als hätte das Kopftuch der türkischen Politikerin Merve Kavakci die Hauptrolle beim Verbot derislamistischen Tugend-Partei (FP) gespielt. Die Istanbuler FP-Abgeordnete Kavakci war im Mai 1999 bei der feierlichen Vereidigung im Parlament mit Kopftuch erschienen und hatte damit einen Tumult ausgelöst. Vor allem die Demokratische Linkspartei (DSP) von Ministerpräsident Bülent Ecevit hatte den Auftritt als Verstoß gegen die laizistische Grundordnung verstanden. Kavakci konnte ihren Eid nicht ablegen und verlor in Folge des „Kopftuch-Skandals“ ihr Mandat. Außerdem wurde ihr – weil sie ohne Erlaubnis der türkischen Behörden die US-Staatsbürgerschaft angenommen hatte – die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Im Verbots-Verfahren gegen die Hauptopposition des Landes hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Kopftuch-Auftritt als „Sabotageakt“ der Islamisten verstanden. Das Verfassungsgericht stimmte der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt zu und verbot die Tugend-Partei wegen anti-laizistischer Aktivitäten. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Politikverbot unter anderem gegen Kavakci und Ilicak. Ilicaks Hauptvergehen ist, dass sie sich in Reden und in Zeitungskolumnen mehrfach für Kavakci und für eine Lockerung des Kopftuch-Verbotes in Universitäten ausgesprochen hatte. Dabei entspricht Ilicak selbst so gar nicht dem Klischee einer islamischen Fundamentalistin. Die 1944 geborene Politikerin studierte in Lausanne, trägt kein Kopftuch, geht auf Partys und trinkt Wein. „Die Istanbuler Politikerin und Journalistin Ilicak ist eine der wichtigsten Stimmen der Opposition in diesem Land und ein Albtraum für die Regierungsparteien“, schrieb Ilnur Cevik in der „Turkish Daily News“.

    Mit ihrer Kritik an der weit verbreiteten Korruption eckte sie immer wieder an. Wenn in Kürze ihre Immunität aufgehoben werden wird, werden insgesamt elf Verfahren – unter anderem wegen Beleidigung des Militärs – gegen die Politikerin und Journalistin beginnen. Eigentlich müsste eine Politikerin wie Ilicak, die dem reformistischen Flügel innerhalb der FP angehörte, ein positives Beispiel für eine moderne, islamisch orientierte Politikerin sein. Doch auf Grund des Politikverbotes wirkt es jetzt fälschlicherweise so, als sei sie eine der führenden Fundamentalistinnen des Landes. Dabei fühlen sich die meisten FP-Politiker dem Westen näher als dem Iran. „Früher haben sich die Islamisten gegen den Westen gewandt, inzwischen haben sie begonnen, sich beim Westen über die Türkei zu beschweren“, schreibt der bekannte Kolumnist Mehmet Ali Birand. (Weser Kurier, 25.6.01)

  • (3048) Istanbul. Wegen pro-islamischer Äußerungen hat die Staatsanwaltschaft in Istanbul gegen den Chef der neu gegründeten türkischen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AK Partei), Recep Tayyip Erdogan, Ermittlungen eingeleitet. Gleichzeitig forderte die Anklage des Kassationsgerichtshofes das türkische Verfassungsgericht auf, dem früheren islamistischen Bürgermeister von Istanbul die politische Betätigung vorübergehend zu verbieten. Umfragen zufolge würde die AK Partei bei Wahlen als stärkste Partei hervorgehen. Auslöser für die Ermittlungen der türkischen Staatsanwaltschaft war die Fernsehausstrahlung einer Rede des Politikers aus dem Jahre 1994. Damals sagte Recep Tayyip Erdogan bei der Eröffnung eines Parteibüros der inzwischen verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei (RP): „Entweder ist man säkular, oder man ist Moslem. Es ist nicht möglich, beides gleichzeitig zu sein.'' (Stuttgarter Zeitung , 22.8.01)

Nordamerika

USA

  • (3049) New York. Ein heftiger Streit über die Teilnahme von Homosexuellen-Vertretern hat am ersten Tag der Aids-Sonderkonferenz der Vereinten Nationen in New York eine offene Debatte über die Immunschwächekrankheit behindert. Elf islamische Länder protestierten in der Vollversammlung dagegen, die einzige Vertreterin von Schwulen und Lesben teilnehmen zu lassen. Nach zweieinhalbstündiger hitziger Debatte unterstützten schließlich 62 Mitgliederstaaten einen Vorschlag Kanadas, Karyn Kaplan von der Internationalen Schwulen- und Lesben-Menschenrechtskommission an einem der vier Runden Tische zu beteiligen. 30 Länder enthielten sich, die meisten islamischen Staaten boykottierten die Abstimmung. Die Debatte machte die anhaltende Tabuisierung von Aids und Sexualität deutlich, die schon im Vorfeld der Konferenz eine Einigung auf eine gemeinsame Abschlusserklärung verhindert hatte. Nach Angaben von Diplomaten lehnten mehrere moslemische Staaten die Erwähnung von Homosexuellen, Drogenabhängigen und Prostituierten in dem offiziellen Abschlussdokument ab. (Berliner Zeitung, 27.6.01)

  • (3050) Los Angeles. Die katholische Kirche in Südkalifornien zahlt einem ehemaligen Schüler wegen sexueller Belästigung durch einen Priester eine Entschädigung in Höhe von 5,2 Millionen Dollar (5,7 Millionen Euro/11 Millionen Mark). Nach US-Medienberichten will die Erzdiözese von Orange County mit dieser Rekordsumme den Rechtsstreit eines 28-jährigen Klägers gegen einen ehemaligen Priester außergerichtlich beilegen. Die Kirche erklärte sich außerdem bereit, sich bei den Opfern sexueller Belästigung zu entschuldigen, Geistliche besser zu überwachen, Anschuldigungen gründlicher zu untersuchen und Missbrauchten mehr Hilfe zu gewähren.

    Ryan DiMaria behauptete in seiner Klage, dass er als Schüler von dem Priester Michael Harris wiederholt sexuell belästigt wurde Vier ehemalige Mitschüler, die ebenfalls angaben, sexuell missbraucht worden zu sein, untermauerten die Anschuldigungen gegen den katholischen Lehrer. Harris, der 1994 aus dem Kirchendienst entlassen wurde, hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Der ehemalige Schüler hatte die Erzdiözese verklagt, weil sie angeblich über die Machenschaften des Priesters Bescheid wusste, aber nichts dagegen unternahm. Die Kirche wies diese Vorwürfe zurück. (Newsbote, 22.8.2001)

  • (3051) Chicago. Religiöse Zweifel und Ängste sind gesundheitsschädigend und können das Leben kranker Menschen verkürzen. Das meinen US-Forscher entdeckt zu haben. Psychologen von der Bowling Green Universität in Ohio befragten 596 ältere und kranke Menschen, ob sie sich „von Gott verlassen“ fühlten und glaubten, dass ihre Krankheit eine Strafe „des Teufels“ sei. Zwei Jahre nach der Umfrage an US-Kliniken versuchte das Team um Kenneth Pargament von der Bowling Green Universität in Ohio, mit den gleichen Patienten wieder Kontakt aufzunehmen. Dabei stellten sie fest, dass weitaus mehr Patienten in der Gruppe der religiösen Zweifler gestorben waren als in der Gruppe jener, die sich mit den Fragen nicht identifizieren konnten. Von früheren Untersuchungen sei bereits bekannt, dass gläubige Menschen im allgemeinen länger leben. (Frankfurter Rundschau, 15.08.2001)

    Anm. MIZ: Wieder einmal: Trau keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht! Wer sich „von Gott verlassen“ und vom „Teufel“ bestraft fühlt, muss durchaus als gottgläubig bezeichnet werden und ist keinesfalls ungläubig. Schließlich kann man sich nur von jemandem verlassen fühlen, dessen Existenz man prinzipell annimmt.

Kanada

  • (3052) Oakville. Ein wegen eines Scientology-kritischen Postings verurteilter US-Bürger hat in Kanada politisches Asyl beantragt. Der Scientology-Kritiker Keith Henson war im April von einem Bezirksgericht im kalifornischen Riverside County zu einer Haftstrafe von 200 Tagen verurteilt worden, weil er angeblich im Usenet eine Bombendrohung gegen Scientologen veröffentlicht hat. Dabei wurde ihm ein kurzer Satz zum Verhängnis, den er als Antwort auf ein Posting in der Newsgroup alt.religion.scientology unter der Überschrift „Re: 'Gold Base' French-German ICBM/Tom Cruise Missle Coordinates“ eingetippt hatte: „Modern weapons are accurate to a matter of a few tens of yards.“ (Moderne Waffen treffen mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern) Das kalifornische Gericht sah darin den Beweis für die Henson unterstellte Bombendrohung. Zudem wurde dem 58-Jährigen zur Last gelegt, an einer Demonstration vor den Golden Era Studios der Scientology-Sekte im Osten von Los Angeles teilgenommen zu haben. Wie Hensons Ehefrau Arel Lucas einer kanadischen Lokalzeitung sagte, protestiert Henson seit fünf Jahren gegen die Scientology-Sekte und hält sie für ein kriminelles Syndikat. Scientology habe es deshalb auf ihren Mann abgesehen und für die Anzeige gesorgt.

    Das Gericht wertete Hensons Teilnahme an der Demonstration als Störung einer Religionsgemeinschaft. Dies sei ein hate crime, das in Kalifornien bestraft wird Der Verurteilung hatte sich Henson durch Flucht nach Kanada entzogen. Dort war er auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Oakville in Begleitung seines Freundes Gregg Hagglund, eines „Freedom of Speech“-Aktivisten, verhaftet worden. Hagglund hält das Strafverfahren gegen Keith Henson für einen Bruch des erstens Zusatzes zur amerikanischen Verfassung, der die Redefreiheit garantiert. Vorerst bleibt der Scientology-Gegner allerdings noch in kanadischer Haft. Dies hat nach Angaben seiner Ehefrau gestern ein Richter bei einem Haftprüfungstermin entschieden. Die Haft in Kanada wird damit begründet, dass Henson den Behörden bei der Einreise seine Verurteilung in den USA verschwiegen hat. (heise.de, 1.6.01)

Afrika

Ruanda

  • (3053) Sovu/Brüssel. Sieben Jahre nach dem Völkermord an bis zu einer Million Menschen in Ruanda hat ein belgisches Gericht zwei Nonnen und zwei weitere Angeklagte schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Die zwölf Geschworenen entschieden nach elfstündigen Beratungen, dass die Angeklagten an den Massakern von 1994 beteiligt waren. Die beiden katholischen Ordensschwestern Consolata Mukangango, genannt Schwester Gertrude, und Julienne Mukabutera (Schwester Maria Kisito) sollen maßgeblich an den Massakern im Kloster von Sovu teilgenommen haben. Die beiden Nonnen müssen für 15 beziehungsweise zwölf Jahre in Haft. Während des achtwöchigen Prozesses in Brüssel kamen unbeschreibliche Ereignisse des Völkermordes zur Sprache. 7000 Opfer soll allein das Mai-Massaker im Kloster von Sovu gefordert haben. 500 bis 700 von ihnen sind nach Zeugenberichten in einer Garage verbrannt. Schwester Gertrude, die Oberin der Benediktiner-Abtei, und Schwester Maria Kisito sollen Kanister voller Benzin herangeschleppt haben, um das Feuer zu entfachen. „Schmutz“ - mit diesem Ausdruck soll Schwester Gertrude die Opfer von Sovu bezeichnet haben. Es waren Angehörige der Minderheit der Tutsi, Familienmitglieder von Schwestern und Personal des Klosters, die in der Abtei Zuflucht suchten vor den Hutu-Angreifern. Die beiden Nonnen fanden kurz nach den Massakern Unterschlupf in einem belgischen Ardennen-Kloster. (WAZ, 9.6.01)

Asien

Afghanistan

  • (3054) Kabul. Vierundzwanzig Mitarbeiter der in Deutschland ansässigen Hilfsorganisation Shelter Now International wurden Anfang August von den herrschenden Taliban verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, in dem überwiegend moslemischen Land für das Christentum missioniert zu haben.. Nach Angaben der Taliban wurden den verhafteten Ausländern eine große Menge an christlichen Büchern, Kassetten und Disketten abgenommen, was beweise, dass sie in dem islamischen Land das Christentum propagierten. Die westlichen Staaten und die Vereinten Nationen haben den Taliban Verletzung internationalen Rechts vorgeworfen.

    Die Verhaftungen folgten auf Monate immer schlechter werdender Beziehungen zwischen den Taliban, die ihre strenge Lesart des Islams durchsetzen wollen, und ausländischen Hilfsorganisationen. Diese helfen Afghanen, die unter den mehr als zwei Jahrzehnten Krieg und einer verheerenden Dürre leiden. Die Taliban hatten 1996 die afghanische Regierung gestürzt und kontrollieren inzwischen etwa 95 Prozent des Landes. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen Religionsstaates. In diesem Jahr begann die Taliban-Regierung, die Spuren konkurrierender Religionen auszulöschen. So zerstörten sie trotz internationaler Appelle und Kritik die berühmten Buddha-Statuen von Bamijan. (Spiegel-online 8.8.2001)

Taiwan

  • (3055) Tainan- Süßlich duftender Weihrauch, der in vielen Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu rituellen Zwecken verbrannt wird, kann der Gesundheit schaden. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher aus Taiwan nach der Auswertung von Luftproben. Die Luftschadstoffe können dabei ein höheres Niveau erreichen, als im Straßenverkehr. „Es gibt ein potentielles Krebsrisiko. Wir können aber noch nicht sagen, wie gefährlich es ist. Trotzdem hoffen wir, dass Weihrauch Trost spendet, ohne zugleich körperliche Beschwerden zu verursachen“, sagt Ta Chang Lin von der National Cheng Kung University in Tainan. Wie das Wissenschaftsmagazin „New Scientist“ berichtet, maßen Lin und sein Team in einem Tempel in Tainan 45-mal höhere Benzo(a)pyren-Konzentrationen als in Wohnungen von Rauchern. Benzo(a)pyren entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material und wird auch mit Kfz-Abgasen freigesetzt. Der Stoff gilt als krebserregend. Die im Tempel gemessenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) waren 19-mal höher als im Freien und leicht erhöht gegenüber den Messdaten einer Straßenkreuzung. Der Gehalt an Schwebestäuben war im Tempel dreimal so hoch wie im Straßenverkehr.

    „Aufgrund des schlechten Luftaustauschs im Tempel und des ständigen Abbrennens von Weihrauch, waren wir von den Ergebnissen nicht überrascht“, sagt Lin. „Die PAK-Konzentration im Tempel hing davon ab, wieviel Besucher pro Tag kamen. Während Zeremonien wurden Hunderte von Weihrauchstäbchen angezündet“. Die Forscher befürchten, dass die Gesundheit der Angestellten des Tempels leiden könnte. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, wie sich die hohen Schadstoffmengen auf die menschliche Lunge auswirken. (wissenschaft-aktuell, 3.8.2001)