Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eltern einer bayerischen Schülerin Recht gegeben, die die Entfernung eines Kreuzes im Klassenraum verlangt hatten. In den Vorinstanzen waren die Eltern gescheitert. Das hat mit dem bayerischen Gesetz zu tun, das vorschreibt, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz anzubringen ist. Die Eltern können der Anbringung "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" widersprechen. (Diese Regelung war eingeführt worden, nachdem das alte Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.)

Ethikunterricht in Nordrhein-Westfalen: Presseerklärung des IBKA-Landesverbands

17.08.1997

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden nunmehr auch in Nordrhein-Westfalen, zunächst im Rahmen eines Schulversuchs, nichtchristliche, z.B. atheistische Schüler zum Besuch eines "Ersatzfaches" für die christliche Unterweisung ("Religionsunterricht") gezwungen, und so das Grundrecht auf Nichtteilnahme am Religionsunterricht unterlaufen.

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