Konfessionlose an den Schulen in NRW

NRW-Atheisten: Schulrundschreiben 2009 verschickt

Wie zu den vergangenen beiden Schuljahreswechseln verschickte der Landesverband NRW sein Schulrundschreiben an die öffentlichen Schulen des Landes.
Es mahnt die Einhaltung der Erlasse und Gesetze zur Wahrung der Rechte der konfessionslosen Schüler an. So wird an Schulen immer noch die Teilnahme an Gottesdiensten für obligatorisch erklärt, die Abmeldung vom Religionsunterricht erschwert, nichtgläubige Schüler werden durch das Abhalten von Schulgebeten ausgegrenzt.

Hier der Text des Rundschreibens:

An die
Schulleitungen der öffentlichen Schulen,
Schulaufsichtsämter,
Bezirksregierungen,
sowie das
Schulministerium in Nordrhein-Westfalen

Rechte der konfessionslosen Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen des Landes

Sehr geehrte Damen und Herren

in den Schulleitungen der öffentlichen Schulen, den Schulaufsichtsämtern, in den Bezirksregierungen, sowie im Schulministerium in Nordrhein-Westfalen,

erneut wenden wir uns anlässlich des Schuljahresbeginns 2009/2010 an Sie in Ihrer Eigenschaft als Garant für die Beachtung der weltanschaulichen Neutralität an den staatlichen Schulen und empfehlen unser „Schulrundschreiben 2009“ Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit.

Unsere Hinweise und Bitten aus den Vorjahren zum Themenkomplex 'Rechte der Konfessionslosen an den öffentlichen Schulen' waren sehr erfolgreich: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und auch Eltern sind immer weniger bereit, religiös geprägte Bevormundungen an den öffentlichen Schulen hinzunehmen.

Dennoch bleiben etliche Unregelmäßigkeiten zu beklagen. Bereits seit dem Schulbeginn im August 2009 erreichten uns folgenden Fragestellungen:

1.) Wenn beispielsweise das Diakonische Werk die offene Ganztagsschule in einer Gemeinschaftsgrundschule betreut, darf es etwa tatsächlich mein Kind zu einem Gebet beim Mittagessen bewegen?
2.) Darf eine Berufsschule zur Abmeldung vom Religionsunterricht ein Formular erstellen und verlangen, dass der Schüler wie mit einem Laufzettel die Unterschriften von Schulleiter, Klassenleiter, Religionslehrer, Eltern und ausbildendem Betrieb sammelt, damit die Abmeldung vom RU gültig ist?
3.) Was passiert, wenn in NRW tatsächlich ein missionarischer Islamunterricht eingeführt wird? Welche Dynamik entsteht möglicherweise in muslimischen Familien, wenn sich religionsmündige aber nicht volljährige Schüler vom islamischen Bekenntnisunterricht abmelden und die Schule dieses den Eltern lt. Erlass mitteilen muss?
4.) Warum wird bei Einschulungen nicht darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Gottesdienst keineswegs obligatorisch sondern für jedermann absolut freiwillig ist?
5.) Muss die Erstklässlerin tatsächlich am Unterricht anderer Klassen teilnehmen, am 'Heidenhüten', wenn Ihre Eltern entscheiden, dass sie nicht am RU teilnimmt, oder ist die Schule verpflichtet, für eine adäquate Einzelbeaufsichtigung zu sorgen?

Gewiss steht die verfassungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit eines 'Zwangs-' ersatzfaches für den Religionsunterricht sowie der Planung des Religionsunterrichtes in Binnenstunden noch aus.

Nach wie vor besteht ein massives Informationsdefizit vieler religionsmündiger Schülerinnen und Schüler, der Eltern der Jüngeren oder auch der Lehrerinnen und Lehrer zu ihren Rechten und Pflichten bzgl. der Teilnahme an Gottesdienst oder Religionsunterricht und sonstigen rein religiösen Übungen.

Deshalb ist eine umfassende Information der am Schulleben Beteiligten, die eine Auseinandersetzung mit religiösen Glaubenssätzen nicht wünschen, dringend geboten. Solange das Ministerium oder die Bezirksregierungen diese Information nicht erbringen, erfüllt der Landesverband NRW des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) diese Aufgabe.

Unser Dank gilt allen Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern, die unser Informationsschreiben in den letzten Jahren erhielten, weiter verbreiteten und durch konstruktive Hinweise verbessern halfen.

Mit den besten Grüßen,

Rainer Ponitka
IBKA e.V., Landessprecher NRW
nrwSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
www.ibka.org/nrw

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1. September 2009