IBKA mahnt Hamburger Senat zum Sparen

Falsches Signal zur falschen Zeit

Pressemitteilung vom 23.04.03

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen den geplanten Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Hamburg und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche.

Nach Auffassung des IBKA besteht keine Notwendigkeit, die Subventionierung einer bestimmten Religionsgemeinschaft, die nur noch eine verschwindende Minderheit aktiver Christen repräsentiert, in einem die staatliche Seite langfristig bindenden Vertragswerk zu regeln. Sämtliche geplanten Vertragsinhalte sind in allgemeinen Gesetzen, die z.B. für alle freien Träger von Kindertagesstätten gelten, oder fallweise in entsprechenden Haushaltsansätzen zu regeln. Eine solche fallweise Subventionierung war bislang auch jahrzehntelang Praxis.

Der hamburgische Senat ist der Allgemeinheit der Steuerzahler verpflichtet und nicht dem partikularen Interesse kirchlicher Lobbyisten. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, dass staatskirchenrechtliche Verträge meist mit einer automatischen, erhöhenden Anpassung der "Staatsleistungen"(= Subventionen) an eine bestimmte Religionsgemeinschaft verbunden sind. In der Regel werden die Verträge außerdem mit Klauseln versehen, die eine Kündbarkeit der Verträge für künftige Landesregierungen erheblich erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. In diesem Sinne ist es dem Senat anzuempfehlen, in jedem Falle vor Vertragsschluß auch die Meinung von Verbandsvertretern und Experten aus dem freigeistig-humanistischen Spektrum zum Vertragswerk einzuholen. Ferner besteht die Gefahr, dass im Zuge einer "paritätischen Gleichbehandlung" (welche stets eine indirekte Ungleichbehandlung Anders - und Nichtgläubiger darstellt) die katholische Kirche und gegebenfalls weitere Religionsgemeinschaften einen gleichartigen Vertrag mit dem Stadtstaat Hamburg einfordern.

Vielmehr möchte der IBKA umgekehrt den Senat der Freien Hansestadt Hamburg auffordern, nicht nur weiterhin staatskirchenvertragsfrei zu bleiben, sondern darüber hinaus die vielfältigen Subventionen der Nordelbischen Kirche angesichts knapper öffentlicher Haushaltsmittel vorurteilsfrei auf den Prüfstand zu stellen.

Nicht zuletzt möchte der IBKA an die verfassungsrechtlich erheblichen Bedenken gegen vertragliche, wie auch nicht auf Vertrag basierende, Staatsleistungen im Hinblick auf Art 140 GG iVm Art 138 I WRV erinnern.

Angesichts des weiteren Fehlens (nunmehr seit 84 Jahren) eines vom Bund zu erlassenden Rahmengesetzes zur vom Grundgesetz geforderten Ablösung ( = auch Verbot der Neubegründung) der Staatsleistungen seitens der Länder hält der IBKA es auch für verfassungsrechtlich legitimiert, sämtliche Subventionen der Nordelbischen Landeskirchen seitens des Landes Hamburg ersatzlos einzustellen.

Speziell die in Hamburg mitregierende FDP sei ferner an die Thesen 7 und 8 ihres Forderungskataloges "Freie Kirche im freien Staat" (Bestandteil des Bundesprogrammes der FDP) erinnert:

7. Die bestehenden Staatsverträge mit den Kirchen (Kirchenverträge und Konkordate) sind wegen ihres Sonderrechtscharakters kein geeignetes Mittel, die Beziehungen zwischen Kirche und Staat zu regeln. Deshalb dürfen solche Verträge nicht neu abgeschlossen werden. Die bestehenden Kirchenverträge und Konkordate sind, soweit sie noch gültig sind, in gemeinsamer Übereinkunft aufzuheben. Ihre Gegenstände sind, soweit erforderlich, durch Gesetz oder Einzelvereinbarungen neu zu regeln.^Ó

8. Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. (Wie es Artikel 140 GG und Artikel 138 Abs. 1 WRV vorsehen.)

Soweit Kirchen und Religionsgemeinschaften gegenüber anderen gemeinnützigen Institutionen steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile besitzen, sind diese aufzuheben.

Über den IBKA

Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Trennung von Staat und Religion sowie die Förderung des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.