Paragraph 218

Mexiko: Abtreibungsrecht liberalisiert - Kirchenvertreter schäumen

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Das Parlament der mexikanischen Hauptstadt hat ein Gesetz beschlossen, das den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche legalisiert. Für die katholische Kirche ein Grund, die Befürworter der Regelung zu exkommunizieren und den Bürgermeister zum Tyrannen zu stempeln. Bericht bei Spiegel Online

Nachtrag: Auf seiner Brasilienreise hatte Papst Benedikt die Exkommunikation von Politikern, die einer Legalisierung der Abtreibung den Weg ebnen, grundsätzlich für richtig erklärt. Obgleich sein Pressesprecher eilig hinzugefügt hatte, der Papst habe nicht die Absicht, jemanden zu exkommunizieren, trug ihm dies öffentliche Kritik ein. Bericht bei Focus Online (13.05.2007)

Stellungnahme des IBKA zum Paragraph 218

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Unter dem Eindruck des Memminger Abtreibungsurteils hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten folgende Erklärung verbreitet, die in verschiedenen Presseorganen publiziert wurde:

Atheisten begrüßen päpstliche Entscheidung zur Schwangerenberatung

Presseerklärung vom 21.01.1998

Für freiwillige und weltanschaulich-religiös neutrale Beratung

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des römischen Pontifex, den katholischen Schwangerenberatungsstellen in Deutschland zu verbieten, Bescheinigungen für Schwangere auszustellen. Damit wird endlich der Weg frei für Ausbau und Neugründung säkularer, weltanschaulich und religiös neutraler Beratungsstellen im Interesse der ungewollt schwangeren Frauen.

Dybas Verbot als wegweisendes Signal für konsequentere Trennung von Staat und Kirche

Bundestagsabgeordnete fordert konfessionell unabhängige Schwangerschaftsberatung

Aus: MIZ 4/93

Die Entscheidung des Fuldaer Erzbischofs Johannes Dyba, in den kirchlichen Beratungsstellen der Diözese Fulda keine Beratungsbescheinigungen mehr ausstellen zu lassen, veranlaßte die SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Weiler, sich mit einer Anfrage an die Bundesregierung zu wenden.

Bundesverfassungsgericht zum §218

Ingrid Kaemmerer

Bundesverfassungsgericht zum § 218 -
Entscheidung gegen den gesellschaftlichen Konsens

Aus: MIZ 3/93

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur 218-Reform ist in der gesamten BRD auf heftige Empörung und großen Widerstand gestoßen. Und das hat vielfältige Gründe. Beim Lesen des Urteils wird man/frau immer wieder damit konfrontiert, in welchem Maß der Text mit unglaublicher Frauenverachtung durchsetzt ist.

IBKA unterstützt Forderung nach Volksabstimmung

Aus: MIZ 4/91

Voraussichtlich noch in diesem Jahr steht eine parlamentarische Entscheidung über § 218 StGB bevor, mit der die unterschiedlichen Rechtslagen in den alten und neuen Bundesländern vereinheitlicht werden.

Neuordnung des Schwangerschaftsabbruchs

von Erwin Fischer

Aus: MIZ 2/91

Artikel 31 Abs. 4 des Einigungsvertrages bestimmt, daß es Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers ist, spätestens bis zum 31.12.1992 eine Regelung zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen vor allem durch rechtlich gesicherte Ansprüche für Frauen, insbesondere auf Beratung und soziale Hilfen besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands derzeit der Fall ist.

Unsere Meinung zum § 218

Unsere Meinung zum § 218 StGB

Aus: MIZ 3-4/89

Die Reform des § 218 ist im Zuge der Emanzipationsbewegung der Frauen nur ein kleiner Schritt in Richtung der notwendigen Demokratisierung und zur Erfüllung der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau gewesen.

Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

"Die haben für mich gebetet!"

Zu einer Veranstaltung mit Dr. Theissen in Berlin

Aus: MIZ 2/89

Am 5. Mai 1989 wurde der Gynäkologe Dr. Horst Theissen vom Landgericht in Memmingen (Bayern) zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und drei Jahren Berufsverbot verurteilt. In einem sieben Monate dauernden Schauprozeß in Memmingen mußten sich der Arzt und Hunderte seiner Patientinnen vor Staatsanwaltschaft und Richtern gegen die Anklage illegaler Schwangerschaftsabbrüche zur Wehr setzen. Sie waren zeitweise mittelalterlich anmutenden Dauerverhören und peinlichen Fragestellungen ausgesetzt. Gegen das Urteil haben Theissens Anwälte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das Karlsruher Abtreibungsverbot und seine Hintergründe

Aus: MIZ 1/75

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218 wurde von der Bevölkerung gleichzeitig auch das Urteil über dieses Gericht gefällt. Empörung war zu vernehmen, deutlicher jedoch Mißachtung und Widerstand. Empörung wohl weniger über das Urteil selbst - wer machte sich schon Illusionen über die Haltung von CDU/CSU, der Kirchen und ihrer Helfershelfer - als durch die Begründung: Achtung vor dem keimenden Leben.

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